Vorläufige Entscheidung:
: Elternbeiträge nur für März
Stadt Willich Für den Monat Januar hatte das Land Nordrhein-Westfalen entschieden, die anfallenden Elternbeiträge für Tageseinrichtungen, Tagespflege und Betreuungsmaßnahmen an Grundschulen (OGS und „8-13 Uhr“) zu erstatten und die Hälfte davon aus Landesmitteln zu refinanzieren.