1. Willich

Briefwähler sollten ihre Unterlagen direkt ins Rathaus bringen.

Bundestagswahl : In Sachen Briefwahl – wird’s Zeit

Bundestagswahl: Wahlbriefe sollten ab sofort besser persönlich ins Wahlamt gebracht werden.

Mit großen Schritten rückt die Bundestagswahl am kommenden Sonntag näher – und vor allem in Sachen Briefwahl wir es jetzt wirklich Zeit: die Briefwähler (in der Stadt Willich gibt es die Rekordzahl von fast 16.700 bei 38.641 Wahlberechtigten) sind natürlich selbst dafür zuständig sind, dass die Unterlagen bis zum Sonntag um 18 Uhr im Wahlamt im Schloss eingehen. Nur dann kann die Stimmabgabe für die Bundestagswahl berücksichtigt, die Stimme gezählt werden, so auch Willichs Wahlkoordinatorin Anja Lambertz-Müller.

Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, den ausgefüllten Wahlbrief bis 18 Uhr am Sonntag im Wahlamt im Schloss Neersen abzugeben. Müller-Lambertz: „Uns erreichen immer mehr Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern, die Briefwahl entweder beantragt haben oder beantragen möchten – und der Meinung sind, die Stadt sei für die rechtzeitige Abwicklung zuständig. Das ist nicht so: Wer ab jetzt Briefwahl beantragt, kann nur sicher sein, dass seine Stimme berücksichtigt wird, wenn er persönlich bis zum Wahlabend um 18 Uhr seine Briefwahl im Schloss Neersen im Wahlamt abgibt. Über den Weg der Sendung per Post kann’s knapp werden.

Apropos Stimmenzählen: Die am Sonntagabend nach und nach und nach Schluss der Wahllokale eingehenden „Willicher“ Ergebnisse kann man wie immer auf unterschiedlichem Wege erfahren: Im Netz sind die Ergebnisse aus Willich und dem Kreis Viersen wie üblich die „WEP“, die Wahlergebnispräsentation des Kommunalen Rechenzentrums, zu finden: die entsprechenden Seiten (https://wahl.krzn.de/bw2021/wep280/) werden erst kurzfristig mit passenden Vergleichsmöglichkeiten „scharf“ geschaltet, sind dann aber auch über die Website der Stadt (www.stadt-willich.de) problemlos verlinkt anzusteuern.

„Live“ werden die Ergebnisse am Schloss Neersen auch Interessierten im Schlosskeller präsentiert, wobei hier die derzeit übliche „3G-Regel“ zieht: Nur Geimpfte, Genesene oder Getestete erhalten Zutritt.