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Die Stadt erhebt für Januar und Februar keine Elternbeiträge

Vorläufige Entscheidung: : Elternbeiträge nur für März

Für den Monat Januar hatte das Land Nordrhein-Westfalen entschieden, die anfallenden Elternbeiträge für Tageseinrichtungen, Tagespflege und Betreuungsmaßnahmen an Grundschulen (OGS und „8-13 Uhr“) zu erstatten und die Hälfte davon aus Landesmitteln zu refinanzieren.

Wann seitens des Landes eine Entscheidung über eine mögliche Erstattung für die Monate Februar und März getroffen wird, ist unklar. Die Stadt Willich hat entschieden, die Beiträge für die Betreuungsmaßnahmen an Grundschulen (OGS und Schulbetreuung „8-13 Uhr“) vorläufig nicht einzuziehen und die Landesentscheidung abzuwarten.

Die Beiträge für die Tageseinrichtungen und die Tagespflege für den Monat Februar wurden ebenfalls vorläufig nicht eingezogen, auch hier wird die Landesentscheidung abgewartet. Da sich die Tageseinrichtungen, sowie die Tagespflege, im März in einem „eingeschränkten Regelbetrieb“ befinden und alle Kinder wieder eingeladen sind, die Angebote wahrzunehmen, wurde der Elternbeitrag für März eingezogen. Sollte es hier zu einem späteren Zeitpunkt eine anderslautende Landesentscheidung geben, würden die Beiträge an die Eltern erstattet.