1. Willich

Digitale Impfzertifikate vereinfachen das Reisen ins Ausland.

Reisen : Reisen nur noch mit Zertifikat?

Für viele Arbeitnehmer gilt in diesen Wochen oft, ihre Urlaubsplanung für das ganze Jahr dem Arbeitgeber mitzuteilen. Doch Reisen ins Ausland scheint in diesen Zeiten komplizierter zu sein. Ein digitales Impfzertifikat vereinfacht möglicherweise vieles.

Winterferien, Osterferien, Sommerferien - jetzt beginnen sie wieder, die Planungen für die Urlaube. Doch was genau muss beachtet werden, möchte man nun ins Ausland reisen, zumal seit dem 1. Februar über die Delegierten Verordnung eine neue Regelung gilt. So grasierten beispielsweise in der letzten Woche Meldungen darüber, dass eine Boosterung nur drei Monate gültig sei und man nur noch geboostert innerhalb der EU reisen könne.

Wir haben beim Bundesgesundheitsministerium mal nachgefragt, wie es sich nun genau verhält mit Reisen innerhalb der EU, geimpft, genesen, geboostert oder gar ungeimpft. Fakt ist, „...die Information, eine Booster-Impfung sei Voraussetzung für Reisen innerhalb der EU, ist falsch“, schreibt Doris Berve-Schucht aus dem Ministerium. „Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2288 wurde für das digitale Impfzertifikat der EU für Reisezwecke eine Anerkennungsdauer von 270 Tagen festgelegt. Diese Regelung findet seit dem 1. Februar 2022 Anwendung.“ Weiterhin heißt es, für die Einreise nach Deutschland und in andere Mitgliedsstaaten der EU sind digitale COVID-Impfzertifikate der EU nach Abschluss der ersten Impfserie (Grundimmunisierung) 270 Tage und bei einer Booster-Impfung unbegrenzt gültig.

„Die Festlegung der Anerkennungsdauer einer Grundimmunisierung auf 270 Tage erfolgte einheitlich für alle Geimpften“, ergänzt Sebastian Gülde vom Bundesgesundheitsministerium.

Doch es gibt dabei auch Einschränkungen. Sebastian Gülde bringt es auf den Punkt: „Grundimmunisierte ohne Boosterung gelten nach Ablauf der 270-Tage-Frist als ungeimpft.“ Und auch für den Status „genesen“, der aktuell innerhalb Deutschlands für 90 Tage hält, ist man nach Ablauf der Frist ungeimpft - es sei denn, man lässt sich nach Ablauf impfen oder hatte bereits vorher eine Impfung. Reisen seien trotzdem für alle Menschen möglich, zum Beispiel auch für diejenigen, die sich nicht impfen lassen können. Für sie besteht in der Regel Testpflicht. Trotzdem verweist das Bundesgesundheitsministerium immer wieder darauf, dass man sich bei Reisen ins Ausland auch über die Einreisebestimmungen des Ziellandes informieren müsse.