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Land hat Bewilligungsbescheid ausgestellt.

Zum Thema Regiobahn S28 : S28 Westverlängung: Plan gefördert

Mit dem Eingang des Bewilligungsbescheides ist ein wichtiger Schritt in Richtung Westverlängerung der Regiobahn-Infrastruktur (S28) bis nach Viersen getan. Das Land NRW hat einen weiteren Bewilligungsbescheid ausgestellt.

Die Zuwendung sichert die Finanzierung der Grundlagenermittlungs- und Vorplanungsleistungen für die Verlängerung der Schieneninfrastruktur über den bisherigen Endhaltepunkt Kaarster See hinaus bis zum Bahnhof in Viersen. Ziel der Planung ist eine direkte Schienenanbindung von Viersen über Willich bis nach Düsseldorf. „Mit der finanziellen Unterstützung kommt das Projekt nach einer komplexen Bewilligungsphase endlich ins Rollen“, sagt Landrat Dr. Andreas Coenen und betont die Bedeutung des Vorhabens: „Jetzt können wir in die weitere Bedarfsplanung gehen und die Voraussetzungen für anstehende Genehmigungen ermitteln. Die Westverlängerung der S28 ist ein wichtiges Projekt für die Verkehrswende im Kreis Viersen und am Niederrhein. Auch aus Sicht des Landes NRW ist das Projekt von Bedeutung, wie die erfolgte weitere Bewilligung zeigt.“

Die Regiobahn GmbH führte nach Erhalt eines ersten Bewilligungsbescheids die Ausschreibung zu den Planungsleistungen durch. Die daraufhin eingegangenen Angebote lagen über der bisherigen Bewilligungssumme.Zur Sicherung der Finanzierung der Planungsleistungen hat die Regiobahn mit Unterstützung des lokalen Projektteams einen Änderungsantrag mit den erhöhten Kostenansätzen beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) eingereicht. Das lokale Projektteam besteht neben der Regiobahn GmbH aus dem Kreis Viersen sowie den entlang der Strecke liegenden Städten Viersen und Willich. „Der nun vorliegende Bewilligungsbescheid ermöglicht die Vergabe der Planungsleistungen“, so Stefan Stach, Geschäftsführer der Regiobahn GmbH, „es ist sehr erfreulich, dass wir mit Hilfe des Kreises Viersen eine Aufstockung der Fördermittel erreichen konnten und das Land NRW uns bei dem Projekt unterstützt.“ Gemeinsam bemühen sich die Partner im Projekt über die aktuelle Bewilligung hinaus um die weitere Förderung anschließender, für die Umsetzung notwendiger Planungsleistungen.