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Angeln ist nur mit Schein erlaubt

Angeln ist nur mit Schein erlaubt

Wer im Kreis Viersen einen „dicken Fisch“ fangen möchte, der braucht eine Genehmigung. Angler müssen eine Fischerprüfung ablegen. Der Prüfungsausschuss der Unteren Fischereibehörde Kreis Viersen führt diese am 26. und 27. Mai im Forum des Kreises Viersen durch.

Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen Interessierte die Anträge schriftlich bis Freitag, 24. April, bei der Kreisverwaltung einreichen: Untere Fischereibehörde, Rathausmarkt 3, 41747 Viersen. Die Teilnahme an der Prüfung kostet 50 Euro. Personen ab 14 Jahren können sich zur Prüfung melden.

(StadtSpiegel)