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: Ackerland in Willich am teuersten

: Ackerland in Willich am teuersten

Die Baulandpreise für den individuellen Hausbau sind im Kreis Viersen moderat gestiegen. Die Preissteigerungen lagen im Jahr 2018 in den Städten bei 2,5 bis 5 Prozent, in den Gemeinden bei 3 bis 5 Prozent. In den Gemeinden Schwalmtal und Niederkrüchten blieben die Preise auf dem Niveau des Vorjahres.

In allen drei Teilmärkten (Wohnungsbauland, Gewerbebauland, landwirtschaftliche Nutzflächen) sind konstante bis steigende Preisentwicklungen zu verzeichnen. Bei einer leicht steigenden Anzahl an Kauffällen in Verbindung mit den konstanten bis steigenden Preisentwicklungen kann weiterhin von einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage und der Attraktivität des Kreises insgesamt ausgegangen werden.

„Die höchsten Baulandpreise für den Wohnungsbau werden in Kempen und Tönisvorst-St-Tönis erzielt“, beschreibt die Vorsitzende und Geschäftsführerin des Gutachterausschusses, Claudia Ziemer, die Lage. „In guten Wohnlagen sind in den Städten allgemein 200 bis 300 Euro pro Quadratmeter und in den Gemeinden 155 bis 215 Euro pro Quadratmeter gezahlt worden. Bei den mittleren Wohnlagen liegt die Spanne zwischen 140 Euro und 280 Euro im gesamten Kreisgebiet.“

Die Preise für gewerbliche Bauflächen sind im Jahr 2018 im Wesentlichen konstant geblieben. Der Flächenumsatz ist im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 18,4 Hektar gestiegen, der Geldumsatz um 35 Prozent auf 12 Mio. Euro.

Deutliche Preissprünge waren im Jahr 2018 in allen Städten und Gemeinden wieder beim Ackerland zu verzeichnen. Sie liegen bei 9 bis zu 19 Prozent. Der höchste Ackerlandrichtwert liegt nach wie vor in Willich und hat ein Niveau von 8,00 Euro pro Quadratmeter erreicht.

Das geht aus den aktuellen Bodenrichtwerten hervor, die der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Viersen beschlossen hat. Der Gutachterausschuss hat in diesem Jahr zum ersten Mal auch Immobilienrichtwerte für den Teilmarkt der Eigentumswohnungen abgeleitet. Es handelt sich um eine erste Orientierungsgröße für den Wert einer Standard-Immobilie in der jeweiligen Lage. Abweichungen von Baujahr, Wohnfläche und Ausstattung können mit Hilfe von Umrechnungstabellen berücksichtigt werden.

„Nachdem der Gutachterausschuss die Immobilienrichtwerte im vorigen Jahr zum ersten Mal für Ein- und Zweifamilienhäuser abgeleitet hat, kann dieser Service jetzt auch für Eigentumswohnungen angeboten werden“, erklärt Planungs-, Bau- und Umweltdezernent Andreas Budde. „Mit dieser Transparenz gehören wir zu den Vorreiter-Kreisen in NRW.“

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Neben den Richtwerten wurde auch der Grundstücksmarktbericht 2019 veröffentlicht. Der Grundstücksmarktbericht gibt eine Übersicht über die Umsatz- und Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt des Kreises Viersen und soll der Markttransparenz dienen. Hier fließen die Daten der Kaufpreissammlung ein, aus denen der Gutachterausschuss durchschnittliche Lagewerte und die für die Wertermittlung erforderlichen Marktdaten ableitet. Der Marktbericht und die Bodenrichtwerte stehen unter www.boris.nrw.de kostenfrei zur Verfügung. Der Marktbericht kann auch unter www.kreis-viersen.de/gutachterausschuss kostenfrei eingesehen und heruntergeladen werden. Kostenpflichtige schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte können in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Rathausmarkt 3, 41747 Viersen, Telefon 02162/39 1145 während der Servicezeiten Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr oder per Email unter gutachterausschuss@kreis-viersen.de beantragt werden.