: Birken im Wald sind tabu

Nicht nur die Bäume schlagen im Mai aus, auch manche Zeitgenossen sticht in der Nacht zum 1. Mai der Hafer. Was es dabei zu beachten gilt, darüber informieren ARAG-Experten.

Große Maibäume werden in der Stadt Willich nicht aufgestellt, aber kleine Maien sieht man am 1. Mai an vielen Häusern. Dieser uralte Brauch, dass junge Männer am Haus ihrer Angebeteten einen Baum anbringen, erlebt derzeit eine kleine Renaissance. Im Allgemeinen sind Maien vor allem mit buntem Krepppapier geschmückte Birkenstämmchen oder -äste. Aber Vorsicht! Das Gesetz setzt dem liebestollen Treiben Grenzen! In § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz ist seit 2010 bundesweit einheitlich festgelegt, dass Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten werden dürfen.

Maien schlagen

Nur Bäume, die im eigenen Haus- oder Kleingarten stehen, sind von dem Verbot ausgenommen. Und wenn sich Vögel den Baum als Nistplatz ausgesucht haben, muss das Vorhaben ebenfalls zurückstehen. Denn nach § 39 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, „Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören“.

Ganz verboten ist es natürlich, sich in der freien Natur zu bedienen. Birken-Diebstahl im nächsten Wald kann richtig teuer werden. In Bonn wurde ein 22-Jähriger zu einer Geldstrafe verurteilt. Er wollte im Wald einen Maibaum schlagen und fand am Wegesrand ein bereits abgesägtes Exemplar. Beim Aufladen des Baumes wurde er von der Polizei erwischt und angezeigt. Das Diebesgut durfte der junge Mann zwar behalten, die dicke Rechnung kam aber am Schluss – 400 Euro Geldstrafe!

Tanz in den Mai

Ob man es nun „Tanz in den Mai“ oder „Walpurgisnacht“ nennt – der nächste Morgen ist als Feiertag frei und nur noch wenige Arbeitnehmer und Gewerkschafter sind an diesem „Tag der Arbeit“ auf den Beinen, um ihren Forderungen Ausdruck zu verleihen. So hat sich der 30. April in den vergangenen Jahren zur ultimativen Partynacht des Jahres gewandelt.

Nicht nur in den Clubs und Discotheken tanzt man dem Wonnemonat entgegen; auch in vielen „Off-Locations“ ist ordentlich etwas los. Ob die lärmempfindlichen Nachbarn das lautstarke Treiben auch tief in der ersten Mainacht noch dulden müssen, ist fraglich. Denn nur wenn von offizieller Seite die Party als Brauch gilt, darf es nach 22 Uhr lauter werden.