: Entscheidung mit Augenmaß

Am Freitag hat NRW-Minister Armin Laschet offiziell bekannt gegeben, dass die Schulen in NRW ab morgen geschlossen bleiben. Diese Regelung bleibt bis zum 19. April bestehen. Dann würde man die Lage neu bewerten. Diese Situation, aber auch was Veranstaltungen betrifft, nimmt die Stadt Willich sehr ernst.

Das Corona-Virus zeigt überall massive Auswirkungen, unter anderem auch auf die Frage, welche Veranstaltungen stattfinden können und welche eben nicht. Bei der Stadt Willich – auch hier wird die Gefahr durch die Corona-Viren sehr ernst genommen – hat sich die Verwaltungsleitung dazu entschlossen, das Thema „möglichst differenziert und mit Augenmaß zu behandeln“, so Bürgermeister Josef Heyes.
Keinen Spielraum lässt der Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales bei allen Veranstaltungen mit einer Besucheranzahl von über 1000 Personen: Diese „sind seitens der örtlichen Ordnungsbehörde abzusagen“ – sie fallen also aus.
Komplizierter sieht dies bei Veranstaltungen mit einer Besucheranzahl unter 1000 Personen aus: Diese können nach Risikoabwägung unter Auflagen erlaubt werden. Diese Abwägung trifft die Willicher Ordnungsbehörde anhand der vom Kreis Viersen zur Verfügung gestellten Kriterien, die ihrerseits wiederum auf den Kriterien des Robert-Koch-Institutes (RKI) beruhen.
Also werden verschiedene Maßnahmen ergriffen und zur Beurteilung herangezogen:
- Gute Belüftung der Räumlichkeiten
- Möglichkeiten der Handhygiene, auch mit Desinfektionsmitteln
- Vermeidung von engen körpernahen Kontakten
- Auslegung von Namenslisten, in die sich Besucher eintragen sollten
- Einschätzung des wahrscheinlichen Besucherpotenzials (unter anderem Anzahl der Personen, Alter, evtl. Vorschädigungen).

Jeweils eine Woche vor einer Veranstaltung wird es also auch unter diesen Kriterien eine Risikobewertung geben, die dann unmittelbar vor der Veranstaltung nochmals, auch anhand aktueller und vielleicht inzwischen veränderter Sachverhalte, erneut überprüft wird.
Die Entscheidungen über spätere Veranstaltungen werden so schnell wie möglich (also unmittelbar nach Festlegung) auf den üblichen Wegen (Pressemitteilung, Website, Social-Media-Kanäle) kommuniziert.

Und im Übrigen besteht selbstverständlich die Möglichkeit, gekaufte Karten für städtische Veranstaltungen gegen Kostenerstattung zurückzugeben. „Außerdem empfehlen wir jedem Veranstalter wie auch den Willicher Bürgern“, so Bürgermeister Josef Heyes, „sich über die Seiten des Robert-Koch-Instituts über Risiken und Maßnahmen zu informieren.“