Anleinpflicht von Hunden auch laut Landeshundegesetz
: Bello gehört an die Leine
Stadt Willich An die generell geltende Anleinpflicht von Hunden erinnert jetzt der Geschäftsbereich Einwohner und Ordnung der Stadt Willich: Landeshundegesetz NRW und die „Ordnungsbehördliche Verordnung“ der Stadt regeln ganz klar, dass Hunde auf Verkehrsflächen sowie in Wohngebieten und Grünanlagen „innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile“ an der Leine zu führen sind.
Von Lutz Schütz