Pflege: Zusätzliche Leistungen
Seit dem 1. Januar bietet das neue „Pflegestärkungsgesetz“ Senioren, schwerkranken Kindern und Erwachsenen und/ oder ihren Angehörigen eine zusätzliche Möglichkeit, Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Bewältigung des Alltags zu erhalten — darauf macht Ingrid Wimmers, Leiterin des Familien- und Seniorenservice der DRK BsE Ambulante Dienste im Kreis Viersen aufmerksam.
Von Lutz Schütz