1. Willich

Schöffenwahl 2024 bis 2028

Für Recht und Ordnung : 30 „Stimmen des Volkes“ gesucht

Die Schöffen-Wahl Jugend- und Erwachsenenstrafrecht 2024 bis 2028 steht an.

Die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Jugend- und Erwachsenenstrafrecht 2024 bis 2028 steht auch für die Stadt Willich an – im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit Schöffinnen und Schöffen gewählt. Gesucht werden dabei Frauen und Männer, die am Amtsgericht Krefeld und am Landgericht Krefeld als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Vorschlagsliste für die Neuwahl der Schöffinnen und Schöffen wird von der Stadt Willich aufgestellt und im August 2023 dem Amtsgericht zugesendet: Alle Gruppen der Bevölkerung sollen dabei „nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen vertreten“ sein.

Ein Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht wählt im Herbst 2023 dann aus der Vorschlagsliste die geeigneten Bewerber und Bewerberinnen aus. Für Willich werden 30 Schöffinnen und Schöffen gebraucht.

Beim Schöffenamt handelt es sich um ein Ehrenamt mit hoher Verantwortung: Das Schöffenamt ist Teil unseres Rechtssystems, als Schöffe ist man die sogenannte „Stimme des Volkes“ bei der Rechtsprechung und wirkt gleichberechtigt mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern an der Urteilsfindung in Erwachsenen- und Jugendstrafsachen mit. Menschenkenntnis und Lebenserfahrung werden ebenso erwartet wie in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Reife des Urteils und geistige Beweglichkeit. Wichtiges Detail: Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich – gegen beide Schöffinnen bzw. Schöffen kann niemand verurteilt werden, jedes Urteil - ob Verurteilung oder Freispruch - haben die Schöffinnen und Schöffen daher mit zu verantworten.

Bewerben kann sich jeder, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, zu Beginn der Amtszeit älter als 25 Jahre und jünger als 70 Jahre ist, in Willich gemeldet, weder vorbestraft noch entmündigt und beruflich nicht mit der Justiz verbunden ist (Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Justizvollzugsbeamte, Polizeibeamte…)

Die Schöffentätigkeit ist ehrenamtlich, der Arbeitgeber zur Freistellung verpflichtet, und Hauptschöffen sollten an zwölf Sitzungen im Kalenderjahr teilnehmen. Es gibt Sitzungsgelder, Fahrtkostenerstattung und gegebenenfalls einen Verpflegungszuschuss - Verdiensteinbußen entstehen nicht.

Weitere Infos, Merk- und Infoblätter sowie Bewerbungsformulare gibt’s  auf der passenden Seite der Stadt Willich: https://www.stadt-willich.de/de/dienstleistungen/schoeffenamt-und-schoeffenwahl/