1. Willich

Seit 1. Juni ist die Bibliothek im Brauhaus nach Umgestaltung offfen.

Neustart der BIB : Schatzkästchen mit historischen Bezügen

Das war in dieser Woche ein Comeback – und ein ganz schickes: Willichs Stadtbücherei „BiB“, die Bibliothek im Brauhaus an der Hochstraße in Schiefbahn, hat nach der kompletten Umgestaltung und Neumöblierung Wiedereröffnung gefeiert.

„Die Mitarbeiterinnen freuen sich, dass sie einen so schönen Arbeitsort haben und dass sie wieder für die Bürger da sein können“, sagt Leiterin Katrin Hufschmidt.

Kurzer Blick zurück in die „BiB-Geschichte“: Das Land fördert die Modernisierung von Bibliotheken, die BiB hatte 2020 auf ihren Antrag hin die Bewilligung bekommen: 60 Prozent der benötigten 150.000 Euro kamen vom Land, der Rest wird von der Stadt aufgebracht. Auch die Grundstücksgesellschaft der Stadt hat als Eigentümer und Vermieter des alten Brauhauses investiert: Dach und Fach und Beleuchtung wurden erneuert – wobei Corona den Zeitplan ausbremste und alles nach 2021 verschoben werden musste.

Der Umzug von der St. Bernhardt-Seitenkapelle an die Hochstrasse sowie die Neumöblierung lagen gestalterisch und planerisch in den Händen des Krefelder Architekturbüros UKW (namentlich weniger ultrakurzgewellt, eher Jochen Usinger und Martin Klein-Wiele) – „das Büro hat in der Bibliothekswelt einen Namen als Partner mit hoher Expertise“, so Frachfrau Hufschmidt. „Als wir das Objekt zum ersten Mal gesehen haben, war uns sofort klar, dass wir die Historie des ehemaligen Brauhauses in der Bibliothek spürbar machen wollten. Daher die Farbgebung, die Auswahl der Motive der Tapeten und insgesamt das Ziel, die Bibliothek als dritten Ort zu gestalten mit einer entsprechend hohen Aufenthaltsqualität“, so Jochen Usinger.

Jetzt „haben die Gestalter fertig“ – und vom runden Ergebnis können sich die Bücherfreunde nun selbst wieder ein Bild machen: Die Wandgestaltung nimmt die Geschichte des Hauses als Brauhaus und Gaststätte auf, die Beleuchtung setzt dem Makel ein Ende, dass die Räume zuvor von vielen Besuchern als „zu dunkel“ empfunden wurden. Jetzt ist die Beleuchtung optimiert – an nahezu jeder Stelle im Haus ist genügend Leselicht vorhanden.

Dazu gibt es jetzt neue Regale, mehr Sitzgelegenheiten (auch im Innenhof), ein durchgehendes, wiedererkennbares Design, neue Einzelmöbel wie Tische, Stühle und Sessel – und nicht zuletzt Technik wie ein Tablet für die selbständige Katalognutzung sowie Beamer und Leinwand, die für Veranstaltungen genutzt werden können. „Ein richtiges Schatzkästchen“, freut sich Katrin Hufschmidt beim Blick in ihre BiB. Und wirklich verbindet die moderne Gestaltung der Gegenwart die heutige Nutzung mit der Geschichte des Hauses: in der fotografischen Wandgestaltung lebt die Gaststättenzeit wieder ein wenig auf. „Mutter Stammen“ an der Theke der „Kaffebuud“, die Fassade im Raum „Oss joe Stuff“, an der Ausleihtheke ein Foto des Hauses als Vereinslokal des Schiefbahner Motor-Sport-Clubs mit vielen Mitgliedern – und die Geschichte des Hauses wird auch in der mundartlichen Bezeichnung der Räume aufgegriffen, die entweder auf die alte Nutzung hinweisen oder die neue Nutzung wiedergeben. In der „Kenjerstuff“ werden die Kinder von Bildern mit Kindern aus aller Welt begrüßt.

  • In der Osterferienwoche gibt es wieder
    Schreiben macht Spaß : Auf in „Fantastische Welten“
  • Im nächsten Willicher Podcast ist Udo
    Letztes BiB-Quiz des Jahres : Archivar mutiert zum Quizmaster
  • Vorlesen mit "Bibi & Emmi" gibt
    Vorlesen für Kinder : Vorlesen etwas später

Fakten zur Wiedereröffnung:

• Seit 1. Juni gelten die gewohnten Öffnungszeiten: dienstags bis freitags von 10-18 Uhr, samstags von 10-13 Uhr

• ohne Termin und Testnachweis

• Unter Einhaltung der geltenden Corona-Hygieneregeln: FFP2-Maske, Handdesinfektion, Abstand

• nicht mehr als zwei Personen pro Raum

• Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 30 Minuten und gilt nur für Rückgabe, Aussuchen und Ausleihe der Medien. Das Lesen von Zeitungen und Zeitschriften, das Arbeiten und ein längerer Aufenthalt sind nach wie vor leider nicht möglich

• Seit dem 1. Juni sind für alle ab diesem Zeitpunkt entliehenen Medien die regulären Ausleihfristen und Entgelte zu zahlen sind. Außerdem wird im Falle einer Leihfristüberschreitung auch wieder gemahnt.