1. Willich

SPD fordert die Aussetzung der Straßenbaubeiträge

Straßenbeiträge : Aus für Straßenausbaubeiträge

Die SPD-Fraktion in Willich fordert die schwarz-grüne Landesregierung auf, die Straßenausbaubeiträge endlich endgültig abzuschaffen.

Entgegen den wiederholten Aussagen von Mitgliedern der Landesregierung werden nicht alle Anliegerinnen und Anlieger von den Beiträgen befreit. Im März 2022 hat der Landtag Ministerin Scharrenbach mehrheitlich dazu aufgefordert, ein Konzept zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum Juni 2022 vorzulegen. Diesem Beschluss ist die Ministerin bis heute nicht nachgekommen.

Weiterhin wird an dem von der schwarz-gelben Vorgängerregierung auferlegten Förderprogramm zur Erstattung der Beiträge festgehalten, dass den Kommunen für alle beschlossenen Straßensanierungsvorhaben rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 erstattet. Dieses Vorgehen führt zu großen Ungerechtigkeiten. Anliegerinnen und Anlieger, die von einer Straßensanierung betroffen sind, die vor diesem Stichtag beschlossen und bis heute die Sanierung noch nicht fertig gestellt worden ist, sind weiterhin beitragspflichtig und werden nicht entlastet.

Zudem führt diese bestehende Scheinlösung zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand für die Kommunen, die zu einem aufwendigen Ermittlungsverfahren zur Festsetzung der Straßenausbaubeiträge gezwungen werden.

Lukas Maaßen, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Willich: „Es werden weiter nicht selten fünfstellige Beiträge erhoben, die die Anliegerinnen und Anlieger zusätzlich in gravierende finanzielle Nöte bringen. Die CDU hat die Menschen in Nordrhein-Westfalen vor der Wahl, mit dem Versprechen die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen, hinter’s Licht geführt. Straßenausbaubeiträge sind ungerecht und müssen schnellstmöglich abgeschafft werden," fordert Maaßen.

Die SPD-Landtagsfraktion hat dazu im Landtag neben der endgültigen Abschaffung beantragt, in der Übergangszeit bis zur endgültigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zumindest die Stichtagsregelung für das Förderprogramm dementsprechend anzupassen, dass auch Maßnahmen förderfähig sind, für die die Beiträge noch nicht bestandskräftig festgesetzt sind.