1. Städte
  2. Willich

Urteil des OVG zum Thema Abwassergebühren.

Abwassergebühren : Abwasser: Urteil im Blick

Seit das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zu den Abwassergebühren (laut OVG wurden die Abwassergebühren in NRW über Jahre auf Basis einer falschen Grundlage berechnet) medial die Runde gemacht hat, erreichen auch die Stadt Willich immer wieder aus der Bürgerschaft Anfragen, wie die Stadt Willich konkret mit dem Thema umgehen wird.

Bürgermeister Christian Pakusch erläutert, dass die Verwaltung die derzeit noch nicht vorliegende veröffentlichte Begründung zum Urteil „intensiv auswerten und anschließend prüfen wird, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen sich hieraus für die Zukunft ergeben. „Unsere Bürger können sich darauf verlassen, dass wir das Urteil entsprechend berücksichtigen werden.“

Aktueller Stand: In Willich zahlen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die unmittelbar Reinhaltungsbeiträge an den Niersverband zahlen, für einen Schmutzwasseranschluss 2,07 EUR/m³ und einen Niederschlagswasseranschluss 1,30 EUR/m². Den Eigentümerinnen und Eigentümer aller übrigen Grundstücke werden für einen Schmutzwasseranschluss 3,37 EUR/m³ und für einen Niederschlagswasseranschluss 1,36 EUR/m² berechnet. Im Rahmen der Gebührenkalkulation hat die Verwaltung zuletzt die kalkulatorische Abschreibung auf Grundlage von Wiederbeschaffungszeitwerten und die kalkulatorische Verzinsung mit einem Zinssatz von fünf Prozent berechnet. Damit liegt der kalkulatorische Zinssatz unterhalb des von der Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen bisher für zulässig erachteten Zinssatzes von 5,242 Prozent, welcher auf Grundlage des 50-jährigen Durchschnitts der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten ermittelt worden ist.

Aktuell liegen der Verwaltung übrigens keine offenen Widersprüche gegen Abwassergebührenbescheide vor.