Wohin mit Elektro- und Elektronikschrott?

Wohin mit Elektro- und Elektronikschrott?

Dass Elektro- und Elektronikschrott nicht in den Hausmüll gehört, ist mittlerweile bekannt. Aber wohin zum Beispiel mit ausgedienten Haushaltsgeräten oder veralteter Kommunikationstechnik?

Wie das Kreisumweltamt informiert, führen mehrere Wege zum Ziel.

„Wenn ein Gerät noch voll funktionstüchtig ist, ist eine weitere Verwendung erstmal das Sinnvollste“, empfiehlt Karsten Mankowsky, Umweltdezernent des Rhein-Kreises Neuss. „Vielleicht befindet sich im Freundes- oder Bekanntenkreis jemand, der das Gerät noch gebrauchen kann.“ Gebrauchte Smartphones oder Computer können oft auch noch verkauft oder eine Zeit lang als Reserve behalten werden.

Besteht keine Möglichkeit der Weiterverwendung, so müssen die Altgeräte ordnungsgemäß entsorgt werden. Dafür gibt es zwei Varianten: zum einen die Rückgabe an den Vertreiber, zum anderen können die Geräte den Entsorgungsträgern im Rahmen der kommunalen Abfallentsorgung übergeben werden.

Händler mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern sind seit dem 24. Juli 2016 verpflichtet, Elektro-Großgeräte wie Kühlschrank, Fernseher, Waschmaschine kostenlos zurückzunehmen, wenn vom Kunden gleichzeitig ein Neugerät der gleichen Art gekauft wird. Unabhängig vom Kauf eines Neugerätes müssen solche Geschäfte in haushaltsüblichen Mengen auch Kleingeräte wie Toaster, Rasierapparat oder Handy kostenlos zurücknehmen. Diese Regelung gilt auch für Vertreiber, die Elektrogeräte über Verkaufsportale im Internet anbieten. Sie müssen dem Endkunden für die kostenlose Abgabe entsprechende Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung benennen.

Ebenfalls kostenlos ist für die Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Kreis Neuss die Abgabe an den Kleinanlieferstationen der Deponien Neuss-Grefrath und Grevenbroich-Neuenhausen. Eine weitere Möglichkeit zur Entsorgung ist die Erfassung durch die Städte und Gemeinden im Rahmen der Sperrmüllabfuhr. Hierzu ist allerdings eine Terminanmeldung erforderlich. Einzelheiten sind in den jeweiligen kommunalen Abfallkalendern zu finden.

Die über die Vertreiber oder die kommunale Abfallentsorgung erfassten Altgeräte gelangen in zertifizierte Behandlungsanlagen, in denen Schadstoffe entfernt und werthaltige Bestandteile wieder dem Wirtschaftskreislauf zugeführt werden. Norbert Clever, Leiter des Kreisumweltamtes, bittet daher alle Besitzer von entsprechenden Altgeräten, die ordnungsgemäßen Entsorgungswege zu nutzen. Nur so könne sichergestellt werden, dass eine fachgerechte Zerlegung erfolgt. Clever warnt zudem davor, alte Elektrogeräte an fahrende Metallschrotthändler abzugeben. Sie seien nicht befugt, Elektroschrott mitzunehmen. Hier bestehe die Gefahr, dass bei unsachgemäßer Zerlegung, Schadstoffe in die Umwelt gelangten.

(StadtSpiegel)