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Zettel nach Unfall reicht nicht aus

Zettel nach Unfall reicht nicht aus

Ob an fremden oder am eigenen Wagen – ein Zettel an der Windschutzscheibe ist nicht ausreichend, um einem anderen Verkehrsteilnehmer etwas mitzuteilen. Parkt man im Halteverbot und möchte nicht abgeschleppt werden, sollte man sicherheitshalber nicht nur die Handynummer, sondern auch den kurzzeitigen Aufenthaltsort, Datum und Uhrzeit notieren.

Zudem sollte man innerhalb weniger Minuten wieder am Auto sein. Zwar bietet diese Methode keinen gesetzlichen Schutz, jedoch die Möglichkeit, unter Umständen vor Gericht beweisen zu können, dass das Abschleppen unverhältnismäßig war. Beschädigt ein Fahrer ein parkendes Auto, reicht ein hinterlassener Zettel nie. Hier heißt es: suchen oder warten. Wenn dies zu aufwendig ist oder zu lange dauert, ist auch bei Bagatellschäden die Polizei zu informieren.

(StadtSpiegel)