1. Mönchengladbach

Stadtkämmerer Michael Heck setzt Hoffnung in Konferenz

Bundestag will die Finanzierung der Städte verbessern : Ein Weg aus Mönchengladbachs Finanzkrise?

Der Finanzausschuss des Bundestags hat am 13. März über eine Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes beraten und empfohlen, die Finanzierung der Städte und Gemeinden zu verbessern. Noch vor der Sommerpause sollen in einer Konferenz Lösungen diskutiert werden. Das weckt Hoffnung – beim Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“, dem auch Mönchengladbach angehört und bei Gladbachs Stadtkämmerer Michael Heck.

Stadtkämmerer Michael Heck über die Beratung zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes: „Auch die finanzielle Situation der Stadt Mönchengladbach ist bekanntlich sehr angespannt. So schließt der Haushalt 2024 alleine in der Planung für das Jahr 2024 mit einem Defizit von rund 75,7 Millionen Euro ab. Ein Ausgleich ist nur noch über die vorhandene Ausgleichrücklage möglich. Ist diese aufgezehrt, droht der Stadt auf Dauer wieder der Verlust der kommunalen Selbstverwaltungshoheit, einhergehend mit drastischen Einschränkungen für die Bürger. Dass in Berlin sowohl die Regierungsfraktionen als auch einzelne Oppositionsfraktionen zur kommunalen Finanzkrise nunmehr im Grundsatz die gleiche Auffassung vertreten, gibt Grund zur Hoffnung. Die Lösungsvorschläge des Aktionsbündnisses liegen auf dem Tisch. Nun sind Bund und die Länder gefordert, nachhaltige Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen.“

Bei der geplanten Fachkonferenz sollen Vertreter von Kommunen, Ländern, des Bundes und aus der Wissenschaft dabei sein.

Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ hat mehrere Lösungen für die kommunale Finanzkrise vorgeschlagen: 1. Eine Regelung der Altschuldenfrage. 2. Eine Halbierung der zweckgebundenen Fördermittel zugunsten pauschaler Mittel für die Kommunen 3. Einen Infrastruktur- und Instandsetzungsfonds 4. Die Übernahme eines höheren Anteils an den Soziallasten durch Bund und Länder.

Ein offener Punkt besteht noch: Die meisten Bundesländer mit betroffenen Kommunen haben ihren Anteil an einer Altschuldenlösung entwickelt und umgesetzt. Einzige Ausnahme: NRW. Dort hatte die Landesregierung im Sommer 2023 einen Vorschlag eingebracht, den Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, weitere Sachverständige und der Bundesfinanzminister als unzureichend bewerteten. Es fehlte ein substanzieller finanzieller Eigenanteil des Landes. NRW hat für diesen Sommer einen zweiten Vorschlag angekündigt.