1. Mönchengladbach

Falsche Online-Shops und Glücksspiel-Betrug

Folge 3 unserer Serie „Betrug an Senior*innen“ : Hallo, das Glück wartet auf Sie

Online-Shopping, -Banking und -Dating werden auch von Senioren immer häufiger genutzt. Ob durch Warenbetrug bei Zahlung per Vorkasse an unseriöse Anbieter oder durch Überweisung an vermeintliche „Freunde“ – die Zahl der Opfer steigt. Harald Werthmann, Leiter im Bereich Kriminalprävention bei der Polizei Mönchengladbach, erklärt in Folge 3 der Serie „Betrug an Senior*innen“ , worauf man achten sollte.

Eins vorab: Bei seriösen Anbietern ist das Bezahlen per Vorkasse unbedenklich. Aber: „Es gibt schwarze Schafe im Internet“, warnt Kriminalkommissar Harald Werthmann und meint insbesondere „Fakeshops“, die oft mit extrem günstigen Preisen locken. Von echten Shops seien diese kaum zu unterscheiden. Werthmanns Rat: „Viel zu günstig angebotene Ware sollte immer skeptisch machen.“ Und: „Jeder Shop muss ein Impressum haben, mit Namen eines Vertretungsberechtigten, Postanschrift und E-Mail-Adresse. Fehlt dieses, Finger weg! Wichtig auch: Bietet der Shop nur Vorkasse an, ist Vorsicht geboten. Dies gilt auch, wenn zwar andere Zahlmöglichkeiten angegeben werden, diese aber wegen ‚technischer Probleme derzeit nicht verfügbar‘ sind.“

Doch nicht nur vor falschen Online-Shops sollte man sich hüten...

„Herzlichen Glückwunsch, Sie haben gewonnen!“, zitiert Werthmann einen beliebten Lockspruch. Es sei eine weit verbreitete Masche, Personen telefonisch, per Post oder E-Mail mit einem angeblichen Gewinn zu ködern. Der Haken: Bevor eine Auszahlung erfolgen könne, müssten Notar- oder Rechtsanwaltskosten, Steuern oder sonstige Gebühren gezahlt werden. Auch hier helfe eine gesunde Skepsis. „Wer nicht an einem Gewinnspiel teilgenommen hat, gewinnt nicht plötzlich etwas“, so Werthmann. „Und Gewinne, die erst nach Vorleistung ausgezahlt werden – so etwas gibt es nicht!“

Doch wem kann man eigentlich glauben – dem Notar, der einen über eine Erbschaft informiert? Werthmann mahnt auch hier zur Vorsicht: „Leider bedienen sich Kriminelle oft der Personalien eines (im Ausland) real existierenden Notars und benutzen auch dessen Briefkopf. Oder der Kontakt wird völlig unüblich über Facebook oder Whats-App hergestellt. Auch hier müssten vor „Erhalt“ Gebühren bezahlt werden. Zudem versuchten die Täter, an Daten, z.B. eine Kopie des Ausweises zu gelangen, die sie dann für weitere Betrugstaten nutzten. Werthmanns Tipp: „In keinem Fall Vorkasse leisten und niemals Ausweiskopien herausgeben!“

Nicht immer geht es um Geschäfte. Eine häufige Betrugsmasche ist das „Romance-Scamming“. Die Täter suchen in sozialen Netzwerken und Online-Partnerbörsen nach Opfern. „Sie geben vor, sich im Ausland aufzuhalten“, beschreibt Werthmann das Vorgehen. „Männliche Täter geben sich oft als Ingenieure, Ärzte oder Soldaten aus, Täterinnen als Ärztinnen, Krankenschwestern oder Geschäftsfrauen.“ Und die verwendeten Profilbilder seien Fakes. Schon kurz nach dem ersten Kontakt werde das Opfer mit Liebesschwüren überhäuft. Es folge ein oft wochen- oder monatelanger Kontakt per E-Mail oder Telefon. Dabei täusche der/die Täter*in eine Situation vor, die ein Treffen unmöglich und eine sofortige Zahlung von Geldbeträgen erforderlich mache. „Der virtuelle Partner ist plötzlich schwer erkrankt und muss sich in eine teure Privatklinik begeben“, zählt Werthmann auf. „Oder er wurde angeblich beraubt und ist nun ohne Ausweis und Geld. Es gibt unzählige Vorwände!“ Manche Opfer überwiesen dann tatsächlich Geld. Dazu schlage der Täter Zahlungsdienstleister wie Western Union oder Money Gram oder Krypto-Währungen vor. Einmal hiermit verschicktes Geld sei verloren. Auch hier kann der Rat nur lauten: Auf die Warnzeichen achten und keinesfalls Geld an Fremde – denn das sind diese Online-„Freunde“ – überweisen! Ist es zu spät, unbedingt zur Polizei gehen. „Wenn man einem Fakeshop aufgesessen ist, Anzeige erstatten!“, rät Werthmann. Mit der Bescheinigung über die Anzeigenerstattung könne man versuchen, einen Überweisungsrückruf oder eine Rückzahlung über den Kreditkartenanbieter zu beantragen.

Achtung, Folge 4 der Serie lesen Sie am 5. Juni.