: Schon wieder was Neues

Erst 2017 mussten Einzelhändler in ihre Registrierkassen investieren. Die elektronische Einzelaufzeichnung wurde Pflicht. Jetzt müssen sie sich nochmal umstellen, denn ab 1. Januar ist eine technische Sicherheitseinrichtung – kurz TSE – verpflichtend. „Das gibt Chaos, weil viele noch gar nichts davon wissen“, sagt Frank Wirtz, Inhaber der gleichnamigen Kassenfirma.

. Doris Meis hatte am Morgen schon mehr als 30 Anrufe, aufgeregte Nachfragen von Kunden, die gerade erst vom neuen Kassengesetz erfahren haben. „Die meisten hören das zufällig von ihrem Steuerberater“, sagt die Sachbearbeiterin, die sich in den letzten Wochen fast wie eine Auskunftsstelle vorkommt. „Viele unserer Kunden haben kleine Unternehmen, wo der Chef noch selbst hinter der Theke steht“, sagt sie, da sei eine erneute Investition oft ein richtiger Schlag ins Gesicht.

Erst 2017 war Stichtag für die Pflicht zur elektronischen Einzelaufzeichnung jedes Einkaufsvorgangs. Jetzt müssen sich die Einzelhändler schon wieder umstellen, denn das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) fordert jetzt eine technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE genannt. „Das bedeutet, dass jede Buchung verschlüsselt aufgezeichnet wird“, sagt Frank Wirtz, Inhaber von Kassen Wirtz, genau genommen müsse ab 1. Januar jedes Brötchen sofort in die Kasse eingegeben werden, denn auch der genaue Anfang und Abschluss jeder Buchung werde dann gespeichert. Schwierig werde es bei Stornierungen, etwa wenn bereits alles eingegeben sei und der Kunde feststelle, dass er sein Portemonnaie vergessen habe. Der Inhaber müsse jedes Storno gegenüber dem Finanzamt begründen.

Für das neue Gesetz müssen die Ladeninhaber einmal mehr ganz schön tief in die Tasche greifen. Ist ein Softwareupdate nötig, kann das bis zu 600 Euro kosten, die technische Sicherheitseinrichtung koste zwischen 200 und 250 Euro, so Frank Wirtz. Und da gibt es auch schon den nächsten Wermutstropfen: Der entsprechende Chip (oder USB-Stick) hat ein Ablaufdatum. Je nach Preis läuft er nach drei, fünf oder sieben Jahren aus. Dann muss ein neuer besorgt werden. Und jetzt kommt noch ein Haken: Obwohl das Gesetz schon 2016 verabschiedet worden sei, so Wirtz, sei kurz vor dem Stichtag 1. Januar die Zertifizierung durch das Bundesamt immer noch nicht abgeschlossen.

Das alles hat dazu geführt, dass der Gesetzgeber den Betroffenen eine Galgenfrist – im Amtsdeutsch Nichtdurchführungsverordnung – bis zum 30. September 2020 einräumt. „Das Gesetz wird zwar am 1. Januar rechtsgültig, aber es werden bis Ende September keine Strafen verhängt“, weiß Frank Wirtz. Wer sich an die neuen Regeln nämlich nicht halte, könne mit bis zu 25000 Euro bestraft werden.

„Bei der letzten Änderung des Kassengesetzes haben die Kunden hier bis zu drei Stunden bei uns im Flur gestanden, so einen Ansturm hatten wir, sagt Doris Meis. Sie fürchtet auch jetzt wieder Chaos.