8 Kandidaten auf dem Zettel

8 Kandidaten auf dem Zettel

Nicht zu übersehen sind die Wahlplakate an den Straßen, Plätzen und Häusern im gesamten Kreis Viersen. Noch haben die Wähler eine Woche Zeit zu überlegen, welches Gesicht, welche Parole, welches Zitat ein oder zwei Kreuzchen verdient hat.

Mindestens 181 Abgeordnete werden in den 17. Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gewählt. Die Abgeordneten entscheiden in den nächsten fünf Jahren über viele Geschicke unseres Bundeslandes, also auch über den Kreis Viersen. Ländersache sind beispielsweise Themen wie die Schulpolitik oder die Arbeit der Polizei in NRW. Nicht zur Wahl stehen Entscheidungen, die nur im Bund getroffen werden können – zum Beispiel die Senkung der Mehrwertsteuer.

Wahlberechtigt ist grundsätzlich jeder Deutsche, der sein 18. Lebensjahr vollendet hat. Gewählt werden können Deutsche, die volljährig sind, selbst das Wahlrecht besitzen und seit mindestens drei Monaten in NRW wohnen.

In unserem Bundesland gibt es insgesamt 128 Wahlkreise. Einer davon ist für uns in der Stadt Willich wichtig: Der Wahlkreis Viersen I (die Kandidaten finden Sie in der Infobox). Jeder Wahlkreis sollte annähernd die gleiche Einwohnerzahl haben. In den Wahlkreise finden sich Stimmbezirke, keiner der Stimmbezirke sollte mehr als 2 500 Einwohner haben.

Die Wähler haben jeweils zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme (links auf dem Wahlzettel) wählt man den Wahlkreisabgeordneten. Wer hier die meisten Stimmen sammeln kann, zieht in den Landtag ein (es genügt eine relative Stimmenmehrheit). Mit der Zweitstimme entscheidet man sich für eine Partei, genauer gesagt für die Landesliste einer Partei. Die Reihenfolge in der Liste haben die Parteien vorher festlegt. Gelingt es einer Partei nicht, ihren Wahlkreiskandidaten direkt in den Landtag ziehen zu lassen, die Partei aber über fünf Prozent der Zweitstimmen sammeln kann (Fünf-Prozent-Klausel), ziehen die Kandidaten der Liste nach in den Landtag, so viele, wie ihr nach dem Wahlergebnis zustehen.

Kurios könnte es schon zugehen. Eine Partei könnte alle Wahlkreise gewinnen, also 128 Abgeordnete kämen in den Landtag. Mit der Zweitstimme schafft die Partei aber nur 25 Prozent. Dann müsste die Zahl der Abgeordneten solange erhöht werden, bis die prozentuale Gewichtung im Landtag wieder dem Ergebnis der Zweitstimmen entspricht. Sprich: Es kämen 512 Abgeordnete in den Landtag. Das ist aber nur ein theoretisches Beispiel. Auf diese Masse von Abgeordneten ist das Düsseldorfer Parlamentsgebäude gar nicht ausgerichtet. Gerechnet wird übrigens nach dem so genannten Sainte-Laguë-Verfahren.

(Report Anzeigenblatt)