Recht und Gesetz: Arbeitsrecht und Krankheit

Recht und Gesetz : Arbeitsrecht und Krankheit

Muss ich die ganze Zeit zuhause bleiben? — Nein. Auch wer krankgeschrieben ist, darf einkaufen und den Hund ausführen. Tätigkeiten, die dem Heilungserfolg zuwiderlaufen, sind allerdings nicht erlaubt.

Wer also einen Bandscheibenvorfall hat, sollte sich nicht beim Kistenschleppen erwischen lassen. Bei Burn-out-Syndrom darf man Sport treiben, auch im Fitnessstudio. Wenn der Arzt keine strikte Bettruhe verordnet hat, ist auch Kino- oder Kneipenbesuch möglich. Wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, müssen Arbeitnehmer während einer Erkrankung auch nicht telefonisch oder per Email zur Verfügung stehen.


Ab wann brauche ich ein ärztliches Attest? — Laut Gesetz, wenn die Krankheit voraussichtlich länger als drei Tage dauert. Allerdings kann der Arbeitgeber das Attest auch ab dem ersten Tag fordern, wenn er das im Arbeitsvertrag vereinbart hat. Übrigens darf der Arbeitgeber nicht verlangen, über die Krankheit Rechenschaft abzulegen. Wenn er die Krankschreibung anzweifelt, kann er allenfalls die Krankenkasse bitten, den Gesundheitszustand vom Medizinischen Dienst (MDK) überprüfen zu lassen. Eine tagelange Überwachung durch einen Detektiv ist unzulässig. Wird man dann auch noch gefilmt oder fotografiert, begründet das einen Schmerzensgeldanspruch gegen den Arbeitgeber.
Welche Rechte haben Minijobber? — Auch 450-Euro-Kräfte haben den gesetzlichen Anspruch von sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Das wird häufig von Arbeitgebern übersehen. Weigert er sich zu zahlen, sollte man die Ansprüche mithilfe des Arbeitsgerichts einfordern, bei geringem Einkommen geht das auch mit Prozesskostenhilfe. Diese umfasst dann auch die Anwaltskosten.