Die Digitalisierung schreitet weiter voran

Die Digitalisierung schreitet weiter voran

Nachdem ab 1.1.2015 neue Pflichten für Unternehmer durch die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme eingeführt wurden, sind nun die Kassensysteme an der Reihe. Ab dem 1.1.2017 ist folgendes Pflicht: · steuerlich relevanten Einzeldaten sind unveränderbar und vollständig aufzuzeichnen.

· Auswertungs- und Programmierdaten und Stammdatenänderungen speichern.

· Benutzerhandbuch, Anleitungen, Programmierprotokolle, etc. sind aufzubewahren.

· Dies gilt für Registrierkassen, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxametern und Wegstreckenzählern.

Ab dem Jahr 2020 sollen weitere Verschärfungen der gesetzlichen Vorgaben folgen. Der Staat digitalisiert immer mehr, da dürfen Sie sich nicht abhängen lassen! Konsequente Umstellung Ihrer Arbeitsweise bringt Ihnen viele Vorteile, z.B.:

· Jeder Beleg wird nur einmal angefasst.

· Weniger Rückfragen durch den Steuerberater.

· Schneller Zugriff auf sämtliche Belege digital möglich.

· Zeitnahe Buchhaltung und zeitnahe Auswertungen. Sie können bei unserer Arbeitsweise Ihre monatliche Auswertung spätestens am fünften Werktag nach dem Monatswechsel erhalten.

· Automatisierung des Zahlungsverkehrs möglich.

(StadtSpiegel)