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Wohnungsgesellschaft verspricht Mietern Kündigungsschutz

GWH steht Bewohnern in Energiekrise bei : Mieterschutz in harten Zeiten

Angesichts stark steigender Kosten für Wärme und Strom will die GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen ihren Mieterinnen und Mietern zur Seite stehen und verspricht ihnen Kündigungsschutz. In Büderich betreibt das deutschlandweit agierende Unternehmen das Quartier Rheineck.

Man wolle auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten den eigenen Anspruch erfüllen, für Kunden ein verlässlicher und fairer Vermieter zu sein, sowie den Mietern die Sorge vor drohendem Wohnungsverlust nehmen, begründet die GWH den Schritt. Das Immobilienunternehmen hat jetzt eine verbindliche treue-Erklärung veröffentlicht. Darin sagt die GWH ihren Mieterinnen und Mietern zu, keine Kündigungen wegen Schwierigkeiten beim Begleichen der Nebenkosten auszusprechen. Das GWH-Wohnversprechen tritt ab sofort in Kraft und gilt nicht nur für Abrechnungen und erhöhte Vorauszahlungen für 2022, sondern bereits für mögliche Nachforderungen aus dem Geschäftsjahr 2021.

„Niemand wird seine GWH-Wohnung verlieren, weil er die Nebenkosten nicht mehr fristgerecht begleichen kann“, erklärt Stefan Bürger, CEO der GWH. „Wir erleben gerade die für Verbraucher wahrscheinlich schlimmste Kostenexplosion seit dem  Zweiten Weltkrieg. Bei uns wohnen deutschlandweit rund 130 000 Menschen, und sie alle sollen ohne existenzielle Ängste oder Furcht vor nicht mehr zu stemmenden Nebenkosten bei uns wohnen können“, so Bürger weiter. Die eigene Liquiditätsstärke erlaube es dem Unternehmen, Mietern diesen Umstand zugutekommen zu lassen. „Wir sehen diesen Schritt in Zeiten wie diesen als wichtigen und notwendigen gesellschaftlichen Beitrag.“

Soweit Mieterinnen oder Mieter die erhöhten Nebenkosten in der aktuellen Situation nicht oder nur unvollständig bezahlen können, erklärt sich die GWH bereit, neben dem Kündigungsverzicht individuelle Vereinbarungen zu treffen, um ihnen die Erfüllung ihrer Zahlungspflichten zu erleichtern. So sollen, wie schon während der Kurzarbeitswelle in der Corona-Pandemie, bei Zahlungsschwierigkeiten etwa Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarungen zur Geltung kommen. Weitere Informationen unter www.gwh.de/Wohnversprechen