Für geplagte Anwohner

Lärmaktionsplanung für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes: Der zweite Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes läuft an.

Im Rahmen der so genannten Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes hat das Eisenbahn-Bundesamt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung gestartet. Einen Monat lang haben Bürgerinnen und Bürger, die von Schienenlärm betroffen sind, jetzt erneut die Möglichkeit, sich zu Wort zu melden. Im April dieses Jahres konnten Betroffene im ersten Schritt angeben, wo sie sich durch Schienenlärm an Haupteisenbahnstrecken belästigt und gestört fühlen. Die Ergebnisse flossen in den ersten Teil des so genannten „Pilot-Lärmaktionsplans A“ ein, der jetzt eingesehen und kommentiert werden kann. Der Plan ist unter im Internet unter www.eba.bund.de/lap abrufbar, kann aber auch in Papierform beim Eisenbahn-Bundesamt angefordert werden.

Auf seiner Beteiligungsplattform im Internet ( www.laermaktionsplanung-schiene.de ) hat das Eisenbahnbundesamt dazu einen Fragebogen eingestellt, der online ausgefüllt oder auch ausgedruckt und auf dem Postweg eingeschickt werden kann. Die Ergebnisse der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung werden in den „Pilot-Lärmaktionsplan Teil B“ einfließen. Beide Teile zusammen bilden schließlich den vollständigen Pilot-Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. „Eine rege und konstruktive Beteiligung ist für das Projekt sehr wichtig“, so Dr. Marcel Werner vom Referat „Umgebungslärmkartierung, Geoinformation und Lärmaktionsplanung“ im Eisenbahnbundesamt. „Nicht zuletzt hilft sie uns dabei, das Verfahren der Lärmaktionsplanung weiter zu verbessern.“

(StadtSpiegel)