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: Terrasse darf erweitert werden

: Terrasse darf erweitert werden

Auf Bürgersteigen und öffentlichen Plätzen dürfen Gastwirte in Meerbusch nun ihre Terrassen erweitern.

Angesichts der erheblichen Umsatzeinbußen durch die Corona-Beschränkungen bietet die Stadt Meerbusch den heimischen Gastwirten, die mit einer Sondererlaubnis öffentliche Flächen für ihre Außengastronomie nutzen, jetzt die Möglichkeit, ihre Terrassen zu erweitern – wenn es die Umgebung zulässt. Aktuell müssen die Gastronomen zwischen den Tischen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und können somit auch im Freien deutlich weniger Sitzplätze anbieten.

Jetzt dürfen auch außerhalb der genehmigten Terrassenflächen zusätzliche Tische und Stühle aufgestellt werden – zum Beispiel auf Bürgersteigen und Plätzen oder in Fußgängerzonen. Voraussetzung ist, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder Durchgänge blockiert werden. Radwege dürfen nicht belegt werden. Die Verwaltung erlaubt die Terrassenerweiterungen generell unbürokratisch, ein eigener Antrag ist nicht erforderlich. Wenn die im Rahmen der Corona-Schutzverordnung vorgeschriebenen Einschränkungen für die Gastronomie zu einem späteren Zeitpunkt entfallen, endet auch die Sondererlaubnis. Für Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage ist das Entgegenkommen der Stadt einekleine, aber wichtige Geste. „Wir tun im Zusammenwirken mit der Politik alles, um auch unseren Gastwirten, die es derzeit sehr schwer haben, zu helfen.“