1. Mönchengladbach

An vielen Stellen in Mönchengladbach auch Versammlungsverbot

Neben Feuerwerksverbot auch teilweises Versammlungsverbot : Regeln für Silvester nochmal verschärft

Mit einer neuen Allgemeinverfügung verschärft die Stadt Mönchengladbach auf Basis der Coronaschutzverordnung NRW, die gestern in Kraft getreten ist, noch einmal die Sicherheitsvorkehrungen zum bevorstehenden Silvester- und Neujahrsfest.

Neben dem Verbot der Verwendung von Pyrotechnik für Feuerwerkszwecke gilt jetzt für zahlreiche Straßen und Plätze im Stadtgebiet zum Jahreswechsel auch ein so genanntes Ansammlungsverbot. Das heißt: Vom 31. Dezember (Silvester), 17 Uhr, bis 1. Januar (Neujahr) 5 Uhr, greifen hier die Kontaktbeschränkungen aus Paragraph 6, Absatz 1 und 2 der Coronaschutzverordnung. Danach dürfen nicht immunisierte Personen nur mit Personen des eigenen Hausstandes oder mit maximal zwei Personen aus einem anderen Hausstand zusammentreffen. Private Zusammenkünfte im Innen- wie Außenbereich von Geimpften und Genesenen sind nur noch mit maximal zehn Personen (allerdings ohne Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Hausständen) erlaubt. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die strengeren Bestimmungen fort und neben dem eigenen Hausstand dürfen nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen. Ausgenommen sind Kinder bis einschließlich 13 Jahren.

Die Regelung gilt wie das Böllerverbot für folgende Straßen und Plätze:

Mönchengladbach-Innenstadt

Abteiberg, Abteistraße, Alter Markt, Am Minto, An der Stadtmauer, Anna-Schiller-Stiege, Edmund-Erlemann-Platz, Fliescherberg, Gasthausstraße (zwischen Waldhausener Straße und Anna-Schiller-Stiege), Hans-Jonas-Park, Hindenburgstraße (zwischen Alter Markt und Sonnenhausplatz), Johann-Peter-Boelling-Platz, Kapuzinerplatz, Kapuzinerstraße, Kirchplatz, Krichelstraße, Ludwigstraße, Marktstiege, Münsterplatz, Münsterstraße, Neustraße, Porttalstieg, Probst-Kauff-Stiege, Rathausplatz, Rathausstraße, Sandradstraße (zwischen Alter Markt und Aachener Straße), Sonnenhausplatz, Spatzenberg, Turmstiege, Waldhausener Straße (zwischen Alter Markt und Aachener Straße)

Rheydt-Innenstadt

Am Neumarkt, Bahnhofstraße (zwischen Odenkirchener Straße und Moses-Stern-Straße), Brucknerallee (zwischen Marktplatz und Mühlenstraße), Friedrich-Ebert-Straße (zwischen Marienplatz und Mühlenstraße), Harmonieplatz, Harmoniestraße, Hauptstraße (zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Limitenstraße), Langensgasse, Marienplatz, Markt, Marktplatz Rheydt, Marktstraße, Odenkirchener Straße (zwischen Marienplatz und Moses-Stern-Straße), Paulstraße, Stresemannstraße

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Rheindahlen

Am Mühlentor, Beecker Straße (zwischen St.-Helena-Platz und Hilderather Straße), Helenastraße, Kleine Driesch, Mühlentorplatz, Mühlenwallstraße, Peter-Beier-Platz, St.-Helena-Platz, Vollmüllerstraße

Odenkirchen

Burgfreiheit (zwischen Hoemenstraße und Burgmühle), Martin-Luther-Platz, Pastorsgasse, Pater-Bonnier-Park, Von-Werth-Straße, Wilhelm-Niessen-Straße, Wingertsplatz, Zur Burgmühle (zwischen Burgfreiheit und Niers)

Wickrath

Beckrather Straße (von Hausnummer 1 bis 19), Kirchstraße (zwischen Klosterstraße und Beckrather Straße), Klosterstraße (von Beckrather Straße bis Hausnummer 15), Schaumburggasse, Wickrather Markt

Außerdem weist das Ordnungsamt darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlicher Gebäude und Anlagen grundsätzlich verboten ist.