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Neue Coronaschutzverordnung in Mönchengladbach in Kraft

Neue Coronaschutzverordnung seit Freitag in Kraft : Drei Stufen für mehr Freiheiten

Seit dem heutigen Freitag ist eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft. Städte mit einer stabilen Wocheninzidenz zwischen 50 und 100 können sich über weitere Lockerungen freuen.

Mönchengladbach ist eine der Städte, deren Inzidenzwert sich stabil um die 50 eingependelt hat (Stand Freitag). Deshalb sind auch hier weitere Lockerungen möglich, zum Beispiel was die Kontaktbeschränkungen angeht. Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten. Liegt die Inzidenz stabil zwischen 50 und 35 sind Treffen im öffentlichen Raum ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten oder für zehn Personen mit Testst aus beliebigen Haushalten. Sind alle zusammenkommenden Personen nach den dafür geltenden Vorschriften vollständig geimpft oder genesen, so besteht für diese Zusammenkunft keine Begrenzung der Personenzahl oder Haushalte.

Alle Geschäfte des Einzelhandels konnten bereits seit gut einer Woche wieder öffnen. Nun fällt auch der teils notwendige Negativtest weg. Der Besuch in allen Geschäften des Einzelhandels ist wieder ohne Test möglich. Für Geschäfte, die nicht zur Grundversorgung gehören, gilt eine Kundenbegrenzung auf eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.

Kulturelle Außenveranstaltungen sind draußen mit bis zu 500 Personen mit festem Sitzplan, Sitzordnung im Schachbrettmuster und Negativtest möglich. Theater, Konzertsäle und Kinos dürfen bis zu einer Kapazität von 250 Personen wieder bei festem Sitzplan, Sitzordnung im Schachbrettmuster und Negativtest öffnen. Weitere Lockerungsschritte für die Gastronomie und weitere Lebensbereiche können nach der neuen Coronaschutzverordnung dann greifen, wenn die Wocheninzidenz stabil unter 50 oder 35 sinkt. So sind etwa bei einem Inzidenzwert stabil unter 35 ab 1. September Musikfestivals mit bis 1 000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept möglich.

Eine Übersicht zu diesem Stufenmodell findet sich auf der Webseite des Landesgesundheitsministers unter: www.mags.nrw/pressemitteilung/mit-neuen-regelungen-der-coronaschutzverordnung-zeigt-die-landesregierung-klare