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: Wieder ein Stück mehr Normalität

: Wieder ein Stück mehr Normalität

Die Landesregierung NRW hat in dieser Woche – in Abstimmung mit den anderen Bundesländern und dem Bund – weitreichende Lockerungen der Coronaschutzmaßnahmen beschlossen. Viele der neuen Regelungen treten ab Montag, 11. Mai, in Kraft.

Die Coronaschutzmaßnahmen, die seit März große Teile des öffentlichen Lebens einschränken, werden ab dem morgigen Montag umfangreich gelockert. Bereits seit Anfang der vergangenen Woche (4. Mai) dürfen Museen, Galerien, Schlösser, Burgen, Gedenkstätten und ähnliches wieder öffnen. Zoos, Tierparks, Garten- und Landschaftsparks dürfen ebenfalls wieder den Betrieb hochfahren.

Voraussetzung ist hier immer das Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln. Außerdem gilt die Maskenpflicht weiter. Auch Gottesdienste sind unter Einhaltung dieser Regeln wieder möglich – es gibt jedoch einige Gemeinden, die sich vorerst dagegen entschieden haben, wieder Gottesdienste zu veranstalten. Hier kontaktiere man am Besten immer seine örtliche Gemeinde.

Breiten- und Freizeitsport

Seit Donnerstag, 7. Mai, ist in NRW wieder Breiten- und Freizeitsport auf Freiluftsportanlagen möglich. Nicht erlaubt sind Wettkampfbetrieb und Zuschauerbesuche. Außerdem sind seit diesem Tag Spiel- und Bolzplätze wieder geöffnet. Hier gilt jedoch auch, die örtlichen Bestimmungen der Gemeinden und Städte zu beachten. (Viersen beispielsweise öffnete zwar am Donnerstag die Spielplätze, Bolzplätze bleiben aber zunächst weiter geschlossen.) Außerdem gilt beim Sport: 1,5 Meter Abstand, Umkleide- und Waschräume auf Sportanlagen bleiben geschlossen.

Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen dürfen ebenfalls ab Montag wieder öffnen. Für Freibäder gilt der Stichtag 20. Mai – ausgenommen sind reine Spaßbäder. Diese sollen ab dem 30. Mai wieder öffnen dürfen – ebenso wie Wellnesseinrichtungen und Thermen.

Besuche im Pflegeheim

Ab Sonntag, 10. Mai, dem Muttertag, sind Besuche in Pflegeheimen wieder möglich – auch hier unter strenger Einhaltung der Hygienevorschriften. Die Pflege- und Altenheime entwickeln hierzu individuelle auf ihre Gegebenheiten abgestimmte Besuchsmöglichkeiten.

Einzelhandel

Ab Montag, 11, Mai, darf der Einzelhandel – egal wie groß das Ladenlokal ist, die 800 Quadratmeterregel ist nicht mehr relevant – wieder öffnen. Für „körpernahe Dienstleistungen“ werden aktuell noch Konzepte für eine schrittweise Zulassung erarbeitet.

Gastronomie und Tourismus

Auch die Gastronomie und der Tourismus können endlich ein wenig aufatmen. Ab Montag dürfen Speisegaststätten unter Auflagen wieder öffnen. Touristische Aufenthalte in Ferienhäusern und -wohnungen sowie auf Campingplätzen sind wieder möglich. Außerdem dürfen Freizeitparks wieder öffnen und die Ausflugsschifffahrt darf ihren Dienst wieder aufnehmen. Auch Fahrrad- und Bootsverleihe dürfen ihre Service wieder anbieten. Ab Christi Himmelfahrt werden zusätzlich Hotels wieder für Touristen geöffnet.

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Konzerte, Theater, Kino

Kulturelle Angebote wie kleine Konzerte und Aufführungen unter freiem Himmel sind ab Montag wieder möglich. Kleinere Theater und Kinos dürfen ab 30. Mai wieder öffnen. Große Konzerthäuser sowie Opern und große Theater voraussichtlich erst wieder mit Beginn der neuen Spielzeit im Herbst. Großveranstaltungen bleiben vorerst bis 31. August verboten.

Kontaktverbot

Das Kontaktverbot wurde insofern gelockert, als dass ab sofort (11. Mai) sich Angehörige aus zwei Haushalten treffen dürfen.

„Notbremse“

Die Abstandsregeln und auch die Maskenpflicht gelten vorerst weiter. Die Maßnahmen, welche ab 20. Mai und später gelockert werden sollen, stehen noch unter Vorbehalt. Sie sind abhängig vom Infektionsgeschehen. Hierzu haben sich Land und Bund auf eine „Notbremse“ geeinigt. Übersteigt die Zahl der Neuinfektionen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt 50 Fälle pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen, werden Lockerungen möglichst punktgenau wieder zurückgenommen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen.

Mit diesen Maßnahmen will Ministerpräsident Armin Laschet seinen vielzitierten Weg in die „verantwortungsvolle Normalität“ fortsetzen. Die Handhabung der Maßnahmen liegt nach dem letzten Ländergipfel mit Bundeskanzlerin Merkel nun weitgehend in der Verantwortung der Länder. Laschet sagte dazu am Mittwoch: „Unsere Regelungen müssen zielgerichtet und verhältnismäßig sein und das regional höchst unterschiedliche Infektionsgeschehen anerkennen und abbilden. Diese Auffassung war heute Konsens.“ Der „Nordrhein-Westfalen-Plan“ sei eine klare Handlungsstrategie, um die Corona-Pandemie in all ihren Dimensionen gemeinsam zu bewältigen, so Laschet. Man setze auf die Vernunft und das Vertrauen der Bürger.