1. Mönchengladbach

Mönchengladbach verschickt Hundesteuerbescheide 2023

Stadt verschickt ab Montag die Bescheide für 2023 : Hundesteuer wird im Februar fällig

Die Hundesteuer wird wie jedes Jahr am 15. Februar fällig. Ab Montag, 9. Januar, verschickt der Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben der Stadt Mönchengladbach für rund 16 400 angemeldete Hunde die Steuerbescheide 2023.

Die Steuersätze bleiben unverändert und sind wie folgt gestaffelt: bei einem Hund im Haushalt jährlich 138 Euro, bei zwei Hunden im Haushalt jährlich je Hund 165,60 Euro, bei drei oder mehr Hunden im Haushalt jährlich je Hund 207 Euro. Für das Halten gefährlicher Hunde oder sogenannter Kampfhunde werden erheblich höhere Beträge fällig.

Sofern der Stadtkasse für die Hundesteuer bislang kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, ist die Steuer bis zum 15. Februar unter Angabe des Kassenzeichens zu zahlen. Ein Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats kann im Internet unter www.stadtmg.de/sepamandat heruntergeladen werden.

Änderungsmitteilungen, die der Stadtverwaltung ab Ende November 2022 zugegangen sind, konnten im Jahresbescheid 2023 nicht mehr berücksichtigt werden. Diese werden kurzfristig bearbeitet, so dass die entsprechenden Änderungsbescheide vor Fälligkeit am 15. Februar ergehen werden. Sollte bis Anfang Februar kein (geänderter) Bescheid zugesandt worden sein, wird um kurzen Hinweis entweder per E-Mail oder telefonisch gebeten. Gleiches gilt auch für zwischenzeitlich eingereichte Neuanmeldungen, so dass neue Hundehalter bis Mitte Februar den Hundesteuerbescheid mit der Steuermarke erhalten.

Hundehalter, die bisher eine Hundesteuerermäßigung oder -befreiung erhalten haben, die nun mit der Steuerfestsetzung 2023 nicht mehr gewährt worden ist, werden gebeten, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheides einen aktuellen Nachweis über die Ermäßigungs- oder Befreiungstatbestände an den Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben zu übersenden.

Hunde, die bisher nicht angemeldet sind, müssen unverzüglich vom Halter beim Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben angemeldet werden. Zu beachten ist, dass Hunde grundsätzlich ab dem ersten Tag der Aufnahme in den Haushalt anzumelden sind, ganz egal wie die Besitzverhältnisse sind. Das heißt, auch zur Probe oder zur Pflege aufgenommene Hunde sind zu versteuern. Nicht der Steuerpflicht unterliegende Hunde, wie zum Beispiel aus ausschließlich beruflichen Gründen oder gewerblich gehaltene Hunde, sind ebenfalls beim Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben anzumelden und erhalten anschließend eine aktuelle Steuermarke.

Die Anmeldung kann online unter www.stadtmg.de/fb22_hund erfolgen, wenn Bilder vom Personalausweis in das Formular hochgeladen werden. Es besteht zudem weiterhin die Möglichkeit, das Anmeldeformular auszudrucken und unterschrieben per E-Mail oder Brief an den Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgeben zu senden.

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Auf Grund der aktuellen Situation ist eine persönliche Vorsprache weiterhin nur nach Terminvereinbarung und nur bei einer besonders dringenden Angelegenheit möglich. Die Stadtverwaltung bittet, sich bevorzugt per E-Mail, Brief oder telefonisch an den Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben zu wenden. Die städtischen Bediensteten sind unter steuern@moenchengladbach.de sowie während der Servicezeiten Montag, Dienstag, Donerstag, Freitag von 8 bis 12 Uhr und Donnerstag von 14 bis 16 Uhr unter 02161/25-52239 zu erreichen.

Nach Bekanntgabe der Jahresbescheide kann es bei der telefonischen Kontaktaufnahme aufgrund der erwarteten Vielzahl von Anfragen zu Wartezeiten kommen.