Steuern: Nur maximal 15 Prozent Renovierungskosten absetzen

Steuern : Nur maximal 15 Prozent Renovierungskosten absetzen

Die Zahl der privaten Kleinvermieter in Deutschland ist groß. Viele von ihnen investieren in Bestandsimmobilien, unter anderem weil diese günstiger zu erwerben sind als Neubauten. Dabei ist allerdings ein Punkt zu bedenken: Je älter eine Immobilie ist, umso höher sind die Renovierungskosten.

Der Verband privater Bauherren (VPB) hat dazu Richtwerte ermittelt: Wurde ein Haus in der Nachkriegszeit gebaut, können Renovierungskosten in Höhe von zirka 40 Prozent des Kaufpreises anfallen. Für ein Haus aus den Jahren 1980 bis 1990 müssen häufig Modernisierungsausgaben von immerhin 20 Prozent des Kaufpreises investiert werden. Das Problem: Renovierungskosten lassen sich in den ersten drei Jahren nur in Höhe von maximal 15 Prozent des Kaufpreises absetzen. Ist die Renovierung teurer, fällt der Werbungskostenvorteil komplett weg. Der Eigentümer kann dann nur zwei Prozent pro Jahr abschreiben. Kauft also ein Vermieter eine Wohnung für 150.000 Euro und steckt anschließend 30.000 Euro in die Renovierung, liegt er damit bei über 15 Prozent des Kaufpreises — und kann seine Renovierungskosten lediglich mit 600 Euro pro Jahr abschreiben. Deshalb mein Tipp: Verteilen Sie Ihre Renovierungsarbeiten im Zweifelsfall auf mehrere Jahre, um in den ersten drei Jahren unter der 15-Prozent-Hürde zu bleiben. Der Vorteil: Diese Kosten lassen sich dann komplett als Werbungskosten absetzen.


Wolfgang Schmälzlein leitet eine von rund 3.000 VLH-Beratungsstellen in ganz Deutschland und berät Sie gerne nach telefonischer Absprache (02162/ 3605185). Info unter www.vlh-viersen.de.