Polizei-Einsatz wegen Softair

Polizei-Einsatz wegen Softair

Ein anscheinend bewaffneter Mann hat am Donnerstag, 4. September, in einem Lebensmitteldiscounter in Süchteln für erhebliche Aufregung gesorgt. Es gelang den Einsatzkräften der Polizei, den offenbar verwirrten 37-jährigen Waldnieler ohne Gewaltanwendung, zu entwaffnen.

Die Beamten brachten den Mann anschließend in psychiatrische Behandlung. Kunden des Marktes auf dem Heidweg hatten die Polizei darüber informiert, dass ein Mann in Tarnanzug und mit einer Maschinenpistole im Beinholster durch den Markt ginge. Die Einsatzkräfte der Viersener Wache trafen den Verdächtigen im Markt beim Kaffeetrinken an. Der Waldnieler hatte eine täuschend echt aussehende Softairwaffe im Beinholster. Softairwaffen gehören zu den sogenannten Anscheinswaffen. Das sind Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden (sogenannte Softairwaffen bis 0,5 Joule). Diese Anscheinswaffen dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz dar. Da der Mann nach bislang vorliegenden polizeilichen Erkenntnissen niemanden mit der mitgeführten Anscheinswaffe bedroht hat, geht die Polizei davon aus, dass dem 37-jährigen keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz vorzuwerfen ist.

(StadtSpiegel)