Bürgermeisterwahl in Viersen: So läuft die Stichwahl am 27. September ab

Bürgermeisterwahl in Viersen : So läuft die Stichwahl am 27. September ab

Die Wahldienststelle der Stadt Viersen hat Informationen zum Ablauf der Stichwahl am 27. September 2015 einschließlich der Möglichkeiten zur Briefwahl zusammengestellt:

Am Sonntag, 27. September 2015, findet in Viersen die Stichwahl für die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin statt, da bei der Hauptwahl am 13. September 2015 keiner der Wahlbewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

Wer ist zur Stichwahl wahlberechtigt?
Für die Stichwahl sind in Viersen alle Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, die auch bei der Hauptwahl am 13. September 2015 wahlberechtigt waren, sofern sie nicht in der Zwischenzeit ihr Wahlrecht verloren haben.

Erhalte ich noch eine Wahlbenachrichtigung?
Es werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen versandt, die "alten" behalten ihre Gültigkeit.

Ich habe meine Wahlbenachrichtigung nicht mehr. Wie kann ich wählen?
Generell gilt: Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat, kann dennoch in "seinem" Wahllokal wählen. Jeder, der im Wählerverzeichnis aufgeführt ist, kann dort gegen Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses seine Stimme abgeben. Unionsbürger müssen ihren Identitätsausweis vorlegen. In Viersen werden am Sonntag, 27. September 2015, wieder die gleichen Stimmbezirke und Wahllokale wie beim ersten Wahlgang eingerichtet. Die Wahllokale haben wieder von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Sofern Briefwahlunterlagen nur für den Wahltag am 13. September 2015 beantragt wurden, so ist folgender Hinweis bezogen auf die Stichwahl von Wichtigkeit: Da der Wahlberechtigte am 27. September 2015 nicht mehr im Besitz der Wahlbenachrichtigung ist (die liegt ja aufgrund des Antrages zur Briefwahl am 13. September 2015 beim Wahlamt) kann er in seinem zuständigen Wahllokal nur noch gegen Vorlage seines Personalausweises oder Reisepasses wählen. Unionsbürger müssen ihren Identitätsausweis vorlegen.

Kann ich auch per Briefwahl wählen?
Wer an der Wahl per Briefwahl teilnehmen möchte, kann dies schriftlich oder mündlich (persönlich) — jedoch nicht telefonisch - und über die Internetseiten der Stadt Viersen unter www.viersen.de bis spätestens Freitag, den 25. September 2015, 18:00 Uhr beantragen. Am einfachsten ist es, den dafür vorgesehenen Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung auszufüllen und in einem frankierten Umschlag (0,62 Euro Inlandsporto) an die Wahldienststelle zu senden. Wer bereits in seinem Briefwahlantrag für die Wahlen am 13. September 2015 angekreuzt hatte, dass er im Falle einer Stichwahl ebenfalls Briefwahlunterlagen haben möchte, bekommt diese in den nächsten Tagen unaufgefordert per Post zugestellt. Wer die Unterlagen erhalten hat, sollte schnellstmöglich wählen und den Wahlbrief zurückschicken oder in der Wahldienststelle abgeben. Die Wahlbriefe müssen spätestens am 27. September 2015 bis 16 Uhr in der Wahldienststelle vorliegen.

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Ab wann werden die Briefwahlunterlagen verschickt?
Die Wahlbriefunterlagen werden voraussichtlich ab Donnerstag, den 17. September 2015, versendet. Ab dann ist auch erst die direkte Briefwahl im Stadthaus möglich.

Kann ich die Briefwahlunterlagen abholen lassen?
Die Wahldienststelle weist besonders darauf hin, dass ausgestellte Wahlscheine grundsätzlich nur dem Antragsteller persönlich ausgehändigt oder durch die Post entweder an die Wohnanschrift oder eine andere im Wahlscheinantrag genannte Anschrift übersandt werden dürfen. An eine andere Person als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Empfangsberechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Wahldienststelle vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Die entsprechende Vollmacht ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen in der Wahldienststelle der Stadt Viersen persönlich abholen möchten, können dort auch gleich an Ort und Stelle wählen und den Wahlbrief abgeben.

Wann und wo erreiche ich die Wahldienststelle?
Wer zur Stichwahl noch keine Briefwahlunterlagen beantragt hat und direkt im Stadthaus per Briefwahl wählen möchte, kann dies ab Donnerstag, den 17. September 2015, ab 8:00 Uhr erledigen. Die Wahldienststelle der Stadt Viersen befindet sich im Stadthaus Viersen, Rathausmarkt 1 (Raum 100), und ist montags bis mittwochs von 8.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8:00 bis 18:00 Uhr, freitags von 8:00 bis 13:00 sowie samstags von 10.00 bis 13.00 Uhr geöffnet. Am Freitag, den 25. September 2015, ist die Wahldienststelle von 8:00 bis 18:00 Uhr persönlich erreichbar.