Jugendschutz an den Karnevalstagen: Fachleute warnen vor Alkohol bis zum Umfallen: Teens: Kein „Koma-Saufen“

Jugendschutz an den Karnevalstagen: Fachleute warnen vor Alkohol bis zum Umfallen : Teens: Kein „Koma-Saufen“

Die Karnevalsession im Rhein-Kreis Neuss geht zu „Altweiber“ am 12. Februar in die heiße Phase. In vielfacher Hinsicht sind auch Kinder und Jugendliche an den Festumzügen und den Veranstaltungen in Sälen und Zelten beteiligt.

Sie greifen dabei oft vermehrt zur Flasche. Diesen Trend beobachtet das Kreisjugendamt seit mehreren Jahren. Dabei bleibt es für viele Jugendliche nicht beim „Probieren“, sondern ihr Umgang mit dem Alkohol verursacht oft ernste gesundheitliche Schäden und macht medizinische Hilfe erforderlich. Der Begriff „Koma-Saufen“ beschreibt dabei auf drastische Weise fehlgeleitetes Konsumverhalten.

Bevor für die Session der Startschuss fällt, weisen Polizei, Ordnungsämter und das Kreisjugendamt auf die Bestimmungen des Jugendschutzes hin und appellieren an die Verantwortung der Erwachsenen. Während der närrischen Tage legen die Behörden ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Jugendschutz-Bestimmungen.

In besonderer Verantwortung stehen die Veranstalter von Umzügen oder anderer „Events“ sowie die Gewerbetreibenden im Bereich „Getränke und Genussmittel“. Aber auch die Eltern sowie alle anderen Erwachsenen sollten dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche – entgegen gesetzlicher Bestimmungen – nicht zum Konsum alkoholischer Getränke verleitet werden. Dies gilt insbesondere für Privatpartys, bei denen der Nachwuchs oft allzu leicht an Alkohol kommt. „Die Erwachsenenwelt spielt mit ihrem Vorbild eine ganz wesentliche Rolle für Verhaltensmuster von Kindern und Jugendlichen. Sie sollte vorleben, dass Freude am Feiern und an der Ausgelassenheit auch ohne alkoholische Getränke möglich ist“, so Kreisjugendamtsleiterin Marion Klein.

Das Jugendamt des Rhein-Kreis Neuss sowie seine Kooperationspartner, der Caritasverband und die Kreispolizeibehörde, leisten seit vielen Jahren Präventionsarbeit in unterschiedlichster Form. Projekte wie „ProJugend statt ProMille“ oder die Suchtprävention an Schulen oder bei Veranstaltungen sollen auf die Gefahren aufmerksam machen und Jugendliche beim Umgang mit Alkohol stärken. Das Jugendamt und seine Partner sind unter anderem bei der Karnevalsveranstaltung am 12. Februar im „RedHot“ in Jüchen präsent.

Alternativen an Karneval sind nach Ansicht der Kreisjugendamtsleiterin spezielle Veranstaltungen, die sich besonders an junge Menschen richten und die entweder ganz ohne Alkoholausschank auskommen oder durch die Beteiligung von Jugendschutz-Behörden und der Polizei für die strikte Einhaltung des Jugendschutz-Gesetzes sorgen. Solche Treffs werden vom Jugendamt mitinitiiert und betreut.

Die einschlägigen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes im Bereich „Alkoholabgabe“ in Kurzform:

- Sogenannte „harte Alkoholika“ wie Schnäpse, Liköre, Rum oder Whisky dürfen generell nicht an Minderjährige unter 18 Jahren abgegeben werden (dies gilt im Übrigen auch für die brandweinhaltigen Mixgetränke, die „Alcopops“).

  • Polizei, Ordnungsämter und das Kreisjugendamt weisen
    Behördenaufruf : Jugendschutz im Karneval beachten
  • Landrat Hans-Jürgen Petrauschke als Leiter der
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- Bier oder Wein dürfen bereits an 16-Jährige abgegeben werden; wenn die Eltern dabei sind, schon an 14-Jährige.

- Rauchen in der Öffentlichkeit und Abgabe von Tabakwaren an Minderjährige unter 18 sind nicht erlaubt.

- Die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen wie der Karnevalsdisko eines gewerblichen Veranstalters ist Jugendlichen unter 16 Jahren nicht erlaubt, es sei denn, sie sind in Begeleitung der Eltern oder einer anderen „erziehungsbeauftragten Person“. 16– bis 17-Jährige dürfen bis 24 Uhr dabei sein.

Wer sich als Veranstalter oder Gewerbetreibender in besonderer Weise für den Kinder- und Jugendschutz engagieren möchte und dies sichtbar nach außen dokumentieren will, erhält kostenlos vom Kreisjugendamt einen speziell für Karneval entwickelten Aushang mit den wichtigsten Bestimmungen und bei Bedarf auch weitere Beratung. Ansprechpartner ist Michael Hackling. Seine Telefonnummer lautet 02161/61045133, seine E-Mail-Adresse michael.hackling@rhein-kreis-neuss.de.

(Report Anzeigenblatt)