Steuern: Unfallkosten von der Steuer absetzen

Steuern : Unfallkosten von der Steuer absetzen

Ein Autounfall ist schnell passiert. Hat sich dieser auf dem Arbeitsweg ereignet, sind die Kosten steuerlich absetzbar. Das gilt auch für bestimmte Umwege, zum Beispiel zum Tanken oder zur Abholung der Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft.


Alle Kosten können dabei als Werbungskosten geltend gemacht werden. Diese werden auch bei sonst privater Nutzung des Pkws nicht anteilig gekürzt. Umgekehrt können Unfallschäden, die auf einer privaten Fahrt passieren, nicht angesetzt werden.
Andreas Röder vom ISAR E.V. Lohnsteuerhilfeverein in Viersen: "Als Nachweis dienen die betreffenden Rechnungen, auch der Unfallbericht der Polizei sollte beigefügt werden. Bei einem Totalschaden oder wenn der Wagen nicht im Unfalljahr repariert wird, sind zur Berechnung der Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) Belege über die Anschaffungskosten sowie ein Sachverständigengutachten über den Zeitwert des Unfallfahrzeugs notwendig. Steuerfreie Erstattungen müssen übrigens immer angegeben und abgezogen werden."


Schwierig ist manchmal der Nachweis, dass sich der Unfall tatsächlich auf einer beruflichen Fahrt ereignet hat. Ort und Zeit des Unfalls ergeben sich regelmäßig aus dem polizeilichen Unfallbericht. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers, die den Anlass der Fahrt bescheinigt oder auch Zeugen, die den beruflichen Anlass bestätigen können, sind hilfreich.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die ISAR E.V. Beratungsstelle Viersen unter 02162/ 890 26 45 zur Verfügung.

Andreas Röder, ISAR E.V.