1. Viersen

Auf neue Regeln und Bestimmungen in 2023 einstellen

Neu 2023 : Was sich in 2023 alles ändert

Das neue Jahr 2023 ist noch jung. Neue Regeln und Bestimmungen gibt es schon viele. Rentner, Arbeitnehmer, Verbraucher. Autofahrer – sie alle müssen sich auf Neuerungen in 2023 einstellen. Der Extra-Tipp hat die wichtigsten Änderungen zusammengetragen.

. Die Energiekrise ist auch bei den anstehenden Änderungen für 2023 das bestimmende Thema. So gehört die Entlastung bei den Gas- und Stromkosten zu den wichtigsten Neuerungen für die Menschen in Deutschland. Nachfolgend haben wir für unsere Leser*innen weitere Neuerungen zusammen gefasst.

Einkommen, Abgaben und Steuern

Bürgergeld: Zum 1. Januar 2023 hat das Bürgergeld die bisherige Grundsicherung Hartz IV ersetzt. Die Freibeträge auf Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro sollen auf 30 Prozent steigen, um den Anreiz, eine Tätigkeit aufzunehmen, zu erhöhen. Zudem soll ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro bei Aufnahme von abschlussbezogenen Weiterbildungen eingeführt werden.

Wohngeld: Das Wohngeld ist seit 1. Januar 2023 deutlich erhöht, und zwar um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat. Die konkrete Summe hängt von Einkommen, Miete, Wohnort ab und ist individuell sehr unterschiedlich. Ausgeweitet wird zudem der Kreis der Berechtigten.

Arbeitslosenversicherung: Der Beitragssatz stieg zum 1. Januar 2023 von 2,4 auf 2,6 Prozent. Da die Beiträge jeweils zur Hälfte von Beschäftigten und Arbeitgebern getragen werden, kommt durch die Erhöhung auf beide eine höhere Beitragslast von jeweils 0,1 Prozentpunkten zu.

Kindergeld: Seit 1. Januar 2023 gibt es für pro Kind einheitlich 250 Euro im Monat an staatlicher Unterstützung. Aktuell beträgt das Kindergeld 219 Euro für das erste und zweite Kind.

Renten: Gute Nachrichten für die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland: Ab dem 1. Juli 2023 sollen die Renten voraussichtlich im Westen um 3,5 Prozent und im Osten um 4,2 Prozent steigen. Außerdem wird die Hinzuverdienstgrenze 2023 vollständig abgeschafft. Bei einem Ruhestand ab 63 darf man künftig so viel neben der Rente verdienen wie man will.

„Mindestlohn“ für Azubis: Wer sich für den Beruf seiner Wahl in Handwerk und Betrieb qualifiziert, erhält im ersten Ausbildungsjahr die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 620 Euro (bisher: 585 Euro) monatlich. Auch für Beschäftigte in der Pflege bringt das Jahr höhere Mindestlöhne.

Gebäudeversicherung: Die Beiträge für Wohngebäudeversicherungen werden voraussichtlich im kommenden Jahr fühlbar ansteigen. Auslöser ist zum einen die Flutkatastrophe, zum anderen belastet die Rekordinflation auch die Versicherer.

 Einige Krankenkassen haben ihre Beitragssätze erhöht.
Einige Krankenkassen haben ihre Beitragssätze erhöht. Foto: pixabay
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Gesundheit und Ernährung

Krankenkassenbeiträge: Der Zusatzbeitrag, den die gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erheben, konnte zum Jahreswechsel erhöht werden. In diesem Fall haben gesetzlich Versicherte ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 58.050 Euro/Jahr auf nun 59.850 Euro im Jahr (monatlich 4.987,50 Euro).

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Arbeitgeber müssen seit 1. Januar 2023 bei den Krankenkassen die Daten über die Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeiter*innen abrufen. Arbeitnehmer*innen müssen keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen. Sie müssen aber weiterhin unverzüglich die Arbeitsunfähigkeit melden.

Tierhaltungskennzeichnung: Im Sommer 2023 soll das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in Kraft treten. Damit soll zunächst für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus deutscher Herstellung ersichtlich sein, wie die Tiere gehalten wurden. Importierte Produkte fallen also nicht darunter. Es gibt fünf Haltungskategorien: Stall, Stall + Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freiland und Bio.

Rauchen: Für Raucher wird der Griff zur Zigarette teurer: Die Tabaksteuer für eine Packung mit 20 Zigaretten stieg zum 1. Januar 2023 um durchschnittlich zehn Cent. Eine Packung Markenzigaretten kostet derzeit durchschnittlich 7,60 Euro. Die höheren Steuern dürfen Hersteller an die Endkunden weitergeben – Rauchen wird also teurer. Die Steuererhöhung betrifft auch (Wasser-)Pfeifentabak.

Umwelt

Mehrwegpflicht: 770 Tonnen Verpackungsmüll entstehen in Deutschland täglich durch Einwegbehältnisse. Restaurants, aber auch Lieferdienste und Caterer werden seit 1. Januar durch eine Neuregelung im Verpackungsgesetz verpflichtet, Mehrwegbehälter als Alternative für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten.

Lieferkettengesetz: Deutsche Unternehmen sind ab 2023 gesetzlich für die Einhaltung von Menschenrechten und ökologischen Standards entlang ihrer Lieferketten verantwortlich. Am 1. Januar trat das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ in Kraft.

 Der Umweltbonus für E-Autos sinkt.
Der Umweltbonus für E-Autos sinkt. Foto: pixabay

Energie und Mobilität

Strom und Gas: Im Zuge der Energiekrise sorgen die Preisbremsen bei Gas, Strom und Fernwärme ab 2023 für finanzielle Entlastung bei Verbraucher*innen. Die Preisbremsen werden nach aktuellem Stand ab März 2023 und bis Ende April 2024 bestehen. Sie gelten allerdings bereits rückwirkend für die Monate Januar und Februar, der Entlastungsbetrag wird dann im März erstattet. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs soll in diesem Zeitraum ein gedeckelter Gaspreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde gelten.

Private Solar-Anlagen: Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bringt für typische Photovoltaik-Hausanlagen (PV) zwischen drei und 20 Kilowatt Leistung (kWp) viele Neuerungen und bürokratische Erleichterungen.

CO2-Abgabe: Noch übernehmen Mieter*innen die Kosten der CO2-Abgabe alleine. Haus- und Wohnungsbesitzer*innen mussten sich bislang nicht an der Abgabe beteiligen. Das ändert sich in 2023.

E-Autos: Der Umweltbonus für E-Autos sinkt. Möchten sich Verbraucher*innen statt eines Pkws mit Verbrenner-Motor ein Fahrzeug mit alternativem Antrieb kaufen, stehen sie zunächst vor höheren Anschaffungskosten.

Deutschlandticket: Anfang 2023 soll das bundesweite Deutschlandticket eingeführt werden. Für 49 Euro pro Monat können damit alle Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs genutzt werden.

Kfz-Versicherung: Auch viele Kfz-Versicherungen werden teurer. Hinzu kommt eine Einstufung in teurere Regionalklassen bei 10,1 Millionen Kraftfahrzeugen.

Verbandskasten im Kfz: Ab 1. Februar droht dem Autofahrer ein Verwarngeld, der nicht zwei Atemschutzmasken in seinem Kfz-Verbandskasten mitführt.

Mehr Änderungen findet man unter www.verbraucherzentrale.nrw

Quelle: Verbraucherzentrale NRW