1. Viersen

Entwurf für Lärmaktionsplan Nettetal liegt zur Einsicht aus

Pläne liegen aus : Entwurf für Lärmaktionsplan Nettetal

„Das Gehör schläft nie.“ Mit diesen Worten eröffnete Jochen Richard vom Aachener Planungsbüro Richter-Richard im Ausschuss für Stadtplanung und Mobilität die Vorstellung des neuen Lärmaktionsplans für Nettetal.

Die Stadt Nettetal ist verpflichtet, einen Lärmaktionsplan in mittlerweile vierter Auflage aufzustellen und bis zum 18. Juli dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW vorzulegen.

Im Anschluss an die aktuell laufende Erörterung im politischen Raum wird die Öffentlichkeit eingebunden sowie Behörden, Nachbargemeinden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Einbindung der Öffentlichkeit bedeutet, dass der Entwurf einen Monat lang ausgelegt und parallel im Internet verfügbar gemacht wird.

Jochen Richard skizzierte im Ausschuss, dass für Nettetal insbesondere die Lobbericher Straße in Breyell und Abschnitte der B221 in Leuth lärmkritisch sind. Grundlage hierfür sind Messungen im Auftrag des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV).

„Sehr hohe Pegel“ mit über 70 Dezibel tagsüber und über 60 Dezibel nachts liegen demnach vor in Breyell auf der L29 Lobbericher Straße im Abschnitt Lambertimarkt von Dülkener Straße bis Josefstraße. Jochen Richard und Markus Grühn, Leiter des städtischen Geschäftsbereichs Stadtentwicklung und Bauen, legten dar, dass lärmmindernde Maßnahmen wie Tempo-30, Durchfahrtverbot für LKW über 7,5 Tonnen und Flüsterasphalt in Betracht gezogen werden.

„Hohe Pegel“ mit 65 bis 70 Dezibel tagsüber und 55 bis 60 Dezibel nachts erkannten die Messgeräte im B221-Abschnitt Kaldenkirchener Straße – Geldrische Straße von Hampoel bis Hinsbecker Straße. Als denkbare Maßnahme sprachen Richard und Grühn hier Reduzierung von 70 km/h auf 50 km/h und LKW-Durchfahrverbot über 7,5 Tonnen an.

„Wir benötigen bei Geschwindigkeitsfestlegungen mehr Kompetenzen auf kommunaler Ebene. Es ist bedauerlich, dass Bund und Land hierzu keine Einigung gefunden haben“, so Bürgermeister Christian Küsters. Ebenfalls im Entwurf des Lärmaktionsplans ist angesprochen, dass die Betroffenen beim Straßenbetrieb Lärmschutzmaßnahmen beantragen können. Einen Anspruch haben Betroffene aber generell nicht. Zur aktuellen Lärmkartierung siehe auch www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/