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Recht: Dieselskandal: „Never ending story“!

Recht : Dieselskandal: „Never ending story“!

Im Herbst letzten Jahres habe ich an dieser Stelle die Frage aufgeworfen, ob es sich bei dem Diesel-Abgasskandal um eine nie endende Geschichte handeln würde.

Bezogen auf Motoren und Fahrzeuge im VW-Konzern (VW, Audi, Porsche, Skoda und Seat) gibt es zahlreiche Stimmen, die noch immer Schadensersatzansprüche wegen des Motorentyps „EA-189“ auf Rückabwicklung des Vertrages als nicht verjährt ansehen – schließlich behauptete Volkswagen im März 2016, dass zum „damaligen Erkenntnisstand“ Mitarbeiter „unterhalb des Vorstands“ für die Schummel-Software verantwortlich seien.

Wenn also VW selbst im Jahre 2016 noch Ermittlungen über die Hintergründe anstellen musste, wird man kaum von geschädigten Verbrauchern verlangen können, bereits im Jahre 2015 über die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen gegen VW und die Hersteller des VW-Konzerns im Bilde gewesen zu sein – obwohl der Abgasskandal in Grundrissen 2015 bekannt wurde!

Spannend ist nun, dass sich erstens ein einheitliches Muster zugunsten von betroffenen Verbrauchern herausbildet und auch andere Hersteller wie Daimler in die Haftung geraten. So hat das Landgericht Stuttgart bereits am 17.01.2019 Daimler als Hersteller zur Vertragsabwicklung wegen einer Software zur Temperaturregelung des Kühlmittelkreislaufs verurteilt.

Am 20. Mai titelte etwa das Manager-Magazin hierzu: Manipulationsverdacht bei Daimler weitet sich aus. Daher gilt: Ein Ende des Skandals ist aus rechtlicher Sicht nicht abzusehen, eine Beratung und Information im Einzelfall immer sinnvoll – sowohl für Eigentümer von Fahrzeugen aus dem VW-Konzern, als auch für andere!

Steffen Hahn, Rechtsanwalt