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Haustiere von Geflüchteten aus der Ukraine vor Ort anmelden

Örtliche Regelungen : Haustiere aus der Ukraine

Für Haustiere, die von geflüchteten Menschen aus der Ukraine mit nach Deutschland gebracht werden, gilt es vor Ort einige Bestimmungen zu beachten.

Schutzsuchende Menschen aus der Ukraine erreichen auch den Kreis Viersen dieser Tage. Oftmals werden die Geflüchteten von ihren Heimtieren – dazu zählen Hunde, Katzen und Frettchen – begleitet. Für die Einreise von Heimtieren in die Europäische Union müssen europaweit einheitliche Vorgaben beachtet werden. Dies ist vor allem wichtig, um die hier lebenden Tiere vor einer Verbreitung von Tierseuchen wie der Tollwut zu schützen. Die EU-Kommission hat aufgrund der aktuellen Situation entschieden, dass für die Einreise von Heimtieren in die Europäische Union keine Genehmigung vorab notwendig ist.

Das vorgegebene Verfahren des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW sieht vor, dass dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Viersen die Unterbringung von Hunden, Katzen oder Frettchen aus der Ukraine gemeldet wird. Die Tierärzt*innen des Kreises werden dann Kontakt zu den Geflüchteten sowie der Unterbringungsfamilie aufnehmen. Sollte eine Klärung des Tollwut-Status oder eine Impfung gegen Tollwut notwendig sein, kann dies in jeder Tierarztpraxis durchgeführt werden.

Auch wenn das Friedrich-Löffler-Institut das Risiko für eine Einschleppung der Tollwut durch das Mitbringen der Heimtiere von Geflüchteten aus der Ukraine als gering einstuft, müssen die aufgenommenen Tiere, die privat untergebracht werden, zunächst getrennt von den schon dort lebenden Tieren gehalten werden. Auch bei Spaziergängen sind Kontakte mit anderen Tieren zu vermeiden.

Die Tiere können teilweise in Tierpensionen oder Pflegestellen im Kreis Viersen untergebracht werden, wenn diese nicht in eine Sammelunterkunft mitgenommen werden können. Bei Fragen zur Unterbringung und zur Klärung des Tollwutstatus steht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises unter 02162/ 39 -1309 oder veterinaeramt@kreis-viersen.de zur Verfügung.