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: Jugendflohmarkt: Junge Leute wollen trödeln

: Jugendflohmarkt: Junge Leute wollen trödeln

Die Viersener Fußgängerzone wird am Sonntag, 16. Juni, zu einer Handelsmeile. Junge Menschen zwischen sechs und 17 Jahren dürfen dann altersgerechte Waren aus ihrem eigenen Bestand anbieten. Gehandelt werden darf von 11 bis 18 Uhr.

Der Viersener Kinder- und Jugendflohmarkt lockt alljährlich interessierte Besucherinnen und Besucher weit über die Grenzen Nordrhein-Westfalens hinaus. Veranstaltungsfläche ist die gesamte Fußgängerzone mit Remigiusplatz, Löhstraße, Hauptstraße und Rathausgasse. Außerhalb dieses Bereiches dürfen keine Stände eingerichtet werden.

Denn: Wer beim Kinder- und Jugendflohmarkt verkaufen will, muss sich weder anmelden noch eine Standgebühr bezahlen. Dennoch gelten eine Reihe von Regeln, die beachtet werden müssen. Beispielsweise müssen Händlerinnen und Händler mindestens sechs und dürfen höchstens 17 Jahre alt sein.

Selbstverständlich dürfen Stände nur so aufgebaut werden, dass die Rettungswege für Krankenwagen und Feuerwehr frei bleiben. Außerdem dürfen Verkaufsgespräche allein die Kinder und Jugendlichen führen. Verkauft werden dürfen nur Waren, die dem Alter der Zielgruppe entsprechen. Gewerbliche Händlerinnen und Händler sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Verboten ist natürlich auch, Bäume und Skulpturen zu nutzen, um daran Waren zu befestigen oder aufzuhängen. Nach dem Ende des Flohmarktes müssen die Verkäuferinnen und Verkäufer alles wieder mitnehmen, was sie am Morgen mitgebracht haben.

Die Organisationsleitung sitzt im Stadthaus am Rathausmarkt. Dort gibt es auch eine behindertengerechte Toilette. Im Bereich Hauptstraße Ecke Rathausgasse wird ein Toilettenwagen stehen.