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Viersen: Rat beschließt Erhöhung der Hundesteuer

Viersen : Rat beschließt Erhöhung der Hundesteuer

Der Rat der Stadt Viersen hat in seiner Sitzung am Dienstag, 16. Dezember, die Anpassung der Hundesteuer beschlossen. Die Steuersätze waren zuletzt 1998 verändert worden.

Künftig zahlen Halter eines Hundes im Jahr 100 Euro. Wer zwei Hunde hält, zahlt pro Hund 120 Euro, bei mehr als zwei Hunden sind jeweils 144 Euro fällig. Die Anpassung der Steuersätze (bisher: 86/104/123 Euro) war zuvor im Arbeitskreis Haushaltskonsolidierung beraten worden. Menschen mit besonders geringem Einkommen erhalten auf Antrag eine Ermäßigung und zahlen dann für einen Hund 25 Euro pro Jahr.

Vollständig von der Hundesteuer befreit sind Hunde, die dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonstiger hilfloser Menschen dienen. Hierunter fallen Menschen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Einträgen B, BL, aG oder H besitzen. Ebenfalls steuerfrei sind Hunde, die zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden benötigt werden. Den halben Steuersatz zahlen Halter von Hunden, die Gebäude bewachen, die mehr als 200 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt liegen. Auch die Steuer für Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde wird eine Ermäßigung von 50 Prozent gewährt. 75 Prozent Nachlass auf den Steuersatz gibt es, wenn der Hund ein ländliches Anwesen bewacht, das mehr als 400 Meter von einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen. Die gleiche Ermäßigung können Halter eines Hundes beantragen, wenn sie laufende Sozialleistungen erhalten oder über ein vergleichbar geringes Einkommen verfügen. Der ermäßigte Steuersatz gilt jeweils nur für einen Hund.

Die Ermäßigungen können mit den entsprechenden Nachweisen in einem formlosen Schreiben an die Stadt Viersen beantragt werden. Weitere Auskünfte erteilt Patrick Thomsen vom Koordinationsbereich Kommunale Steuern und Abgaben des Fachbereichs Finanzverwaltung der Stadt. Er ist zu erreichen im Zimmer 203 im Alten Rathaus Dülken, Am Alten Rathaus 1, Telefon 02162 101569. Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 8 bis 12.30 Uhr und nach Vereinbarung. E-Mail-Adresse: steuern@viersen.de.

Die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung müssen jährlich neu nachgewiesen werden. Dazu werden die entsprechenden Hundehalter von der Stadt angeschrieben. Diesen Schreiben liegen passende Vordrucke bei, die nur ausgefüllt werden müssen. Wer einen Erstantrag nicht formlos stellen möchte, erhält die entsprechenden Vordrucke auf Wunsch ebenfalls zugesandt. Die Stadt Viersen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es in Viersen keine nach Rassen oder Größe der Hunde unterschiedlichen Steuersätze gibt. Die Steuersätze sind für alle Hunde gleich.

Allerdings müssen große Hunde (mehr als 40 Zentimeter Schulterhöhe oder mehr als 20 Kilogramm Gewicht) ebenso wie "gefährliche Hunde" und "bestimmte Hunde" im Sinne des Landeshundegesetzes nicht nur für die Steuer, sondern auch beim Ordnungsamt angemeldet werden. Hier sind, je nach Hund, weitere Nachweise erforderlich. Vertiefende Informationen dazu gibt es auf der Internetseite der Stadt Viersen (www.viersen.de), Suchwort "Hund anmelden", sowie bei Erwin Daamen, Am Alten Rathaus 1 in Dülken, Zimmer 203, Telefon 02162 101614, montags bis freitags 8 bis 12.30 Uhr, E-Mail FundSondernutzung@viersen.de.