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Hundesteuer - rechtmäßig oder unsozial?

Hundesteuer - rechtmäßig oder unsozial?

Am Thema Hundesteuer scheiden sich die Geister. In Brüggen sollen nun die Hunde gezählt werden, damit jeder Hundebesitzer auch Steuern zahlt. Eine Leserin meldete sich daraufhin bei uns und sprach mit Reporterin Heike Ahlen.

"Als ich das gelesen habe, ist mir der Kragen geplatzt", sagt Sonja R. (der vollständige Name ist der Redaktion bekannt). Die Hundehalterin wohnt in Brüggen und die Hundesteuer ist ihr ein Dorn im Auge. "Sie ist unsozial, ungerecht, tierschutzwidrig, sittenwidrig und verfassungswidrig", schreibt sie in einem Brief an den Stadt Spiegel.

Vieles spreche dagegen, Hundesteuer zu erheben — und erst recht, für zwei Hunde nicht nur das Doppelte, sondern noch einen zusätzlichen Zuschlag zu erheben. "Hunde sind Rudeltiere, für sie ist es artgerechter, nicht allein gehalten zu werden", erklärt sie. Das könne sich aber kaum jemand leisten. Sie denke vor allem auch an ältere Menschen, die sich mit einem Hund eine Gesellschaft ins Haus holten, die für Lebensqualität sorge, für Ansprache und auch für tägliche Spaziergänge. Gerade ältere Menschen hätten aber oft Schwierigkeiten, die Hundesteuer aufzubringen.

Ihr fallen gleich mehrere Paragraphen im Grundgesetz ein, die gegen eine Hundesteuer sprächen. In anderen europäischen Ländern, allen voran England, wo diese Steuer ursprünglich hergekommen sei, sei sie bereits lange abgeschafft.

Hunde zu besteuern sei willkürlich aus der Menge der möglichen Haustiere herausgegriffen — genauso könne man ja auch Katzen oder Pferde besteuern.

Ganz besonders verärgert ist sie aber über die geplante Hunde-Bestandsaufnahme. Dadurch fühle sie sich in ihrer persönlichen Freiheit beschränkt. Ihr Hund sei angemeldet, zu "befürchten" habe sie also nichts, aber allein die Vorstellung, dass jemand klingele, um sich zu erkundigen, ob sie einen unangemeldeten Hund besitze, dass dieser vielleicht vorher gehorcht habe, ob er einen Hund bellen höre, lässt sie erschaudern. Sie fühle sich regelrecht bespitzelt, sagt sie.

"Heimliche Beobachtungen" werde es auf keinen Fall geben, hält Kämmerer Oliver Mankowski dagegen. Es werde ein seriöses Unternehmen mit Erfahrung in diesem Bereich beauftragt. Die Mitarbeiter müssen sich ausweisen und sofort zu Beginn eines Gesprächs darauf hinweisen, dass die Beantwortung der Fragen freiwillig sei, Kinder und Menschen, die nicht in dem Haushalt leben, werden nicht befragt. Eine "Durchsuchung" von Wohnungen finde definitiv nicht statt.

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Mankowski sieht die Hundesteuer durch das Gesetz und mehrere einschlägige Urteile getragen. Dass es nicht rechtswidrig sei, wenn eine Gemeinde Hunde besteuere, andere Haustiere aber nicht, habe bereits vor 40 Jahren das Bundesverwaltungsgericht geurteilt.

Und dem Argument, durch die Besteuerung werde ein Hund zu einem von vielen Menschen nicht mehr erreichbaren Luxusgut, könne er sich nicht anschließen, so Mankowski. Allein die Tatsache, dass man für den Hund Futter, Pflege und, falls nötig, ärztliche Versorgung bezahle, rechtfertige bereits eine Besteuerung, denn das gehe über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinaus — und damit sei es möglich, darauf eine Steuer zu erheben.

Der Gemeinderat hatte auf Antrag der Bündnis-Grünen beschlossen, dass die Hunde, die in der Gemeinde Brüggen leben, in diesem Jahr gezählt werden sollen. Hintergrund war eine Bestrebung der Verwaltung im Vorjahr, dass möglicherweise die Hundesteuer angehoben werden könnte — denn jede Gemeinde ist frei in der Festlegung ihrer Sätze für diese Steuer. Die letzte Zählung war im Jahr 2011, seitdem könnten etliche Hunde auch unangemeldet dazu gekommen sein. Eine größere Gerechtigkeit sehen die Politiker, die sich dem Antrag anschlossen, darin, alle Hundehalter zur Steuerzahlung zu bewegen, als die Steuer an sich zu erhöhen und damit diejenigen stärker zu belasten, die ihre Hunde bereits angemeldet haben.

(StadtSpiegel)