Mit drei Monaten steuerpflichtig

Was Hundehalter im Prinzip wissen müssen und auch berücksichtigen sollten, darauf weist die Gemeinde Schwalmtal hin.

Sich einen drolligen Hausgenossen zulegen ist ja gut und schön. Partner Mensch sollte dabei aber auch einige Spielregeln beachten, damit der geliebte Vierbeiner nicht wieder in einem Heim landet. So teilt die Gemeinde mit, dass alle Hunde ab dem dritten Lebensmonat meldepflichtig sind. Dazu zählen auch sogenannte Hofhunde, Zwingerhunde und Jagdhunde. Hundehalter, die dieser Pflicht nicht nachkommen, können mit einem Bußgeld belegt werden.

Hunde müssen außerhalb des privaten Bereiches – Grundstück oder Haus – mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke tragen.

Als Hundehalter gilt, wer einen Hund in seinem Haushalt aufnimmt, einen Hund über zwei Monate pflegt oder unterbringt oder ihn auf Probe zum Anlernen hält. Bei mehreren Hunden und Personen gilt das Gesamtschuldner-Prinzip. Alle sind für alle verantwortlich. Die Meldepflicht ist innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Hundehaltung zu erfolgen.

Bei einer Abmeldung eines Hundes sind ebenfalls einige Details zu beachten. Bei Todesfall ist die Bescheinigung des Tierarztes oder der Tierkörperbeseitigungsanstalt beizufügen. Beim Verkauf oder verschenken ist der Name und die Anschrift des neuen Hundehalters anzugeben. Beim Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde ist die Ab- und Anmeldung eigenverantwortlich zu tätigen. Eine automatische Ummeldung erfolgt nicht.

(StadtSpiegel)