Volksbegehren über Abitur !

Volksbegehren über Abitur !

Es ist das erste Volksbegehren seit 39 Jahren: Ab dem 2. Februar kann in den Meerbuscher Bürgerbüros für das Abitur in 13 Schuljahren unterschrieben werden. In der Stadtverwaltung laufen die Vorbereitungen.

Rund 41.600 Meerbuscher sind stimmberechtigt.

Die Enkelin hat keine Zeit mehr? Im Sportverein herrscht Flaute? Die Musikschule zählt weniger Schüler? Jetzt steht in NRW das erste Volksbegehren nach 39 Jahren an. Sollen die Schülerinnen und Schüler an den Gymnasien in Nordrhein-Westfalen ihr Abitur schon bald wieder verbindlich nach 13 Schuljahren machen? Wenn es nach den Vorstellungen der Elterninitiative „G9 jetzt!“ geht, kann die Antwort nur „Ja!“ heißen. Im vergangenen Jahr hat die Initiative im ganzen Land deutlich mehr als die nötigen 66.000 Unterschriften gesammelt. Das jetzt anstehende Volksbegehren ist nun die zweite Stufe, um dieses Ziel zu erreichen.

Im Dezember hat die Landesregierung dem Antrag auf Durchführung des Volksbegehrens stattgegeben, ein entsprechender Gesetzesentwurf der Initiative liegt bereits vor. Vom 2. Februar bis einschließlich 7. Juni haben die Meerbuscher Befürworter des Begehrens Gelegenheit, sich in einem der drei Bürgerbüros in die dort ausliegenden amtlichen Listen einzutragen. Das Bürgerbüro Büderich, das als Hauptstelle für das Volksbegehren ausersehen ist, wird in diesem Zeitraum zusätzlich an vier Sonntagen öffnen, um den rund 41.600 Meerbuscher Stimmberechtigten die Teilnahme zu ermöglichen. Vorgesehen sind dafür der 19. Februar, der 26. März, der 30. April und der 28. Mai. Stimmberechtigt ist jeder, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, bis zum 7. Juni das 18. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit 16 Tagen in Meerbusch wohnt. Von Dienstag, 24., bis Freitag, 27. Januar, können Interessenten im Wählerverzeichnis der Stadt nachsehen, ob sie auch eingetragen sind.

„Dieses Volksbegehren ist das erste seit 39 Jahren. Von daher betreten wir bei der Vorbereitung durchaus Neuland“, sagt Holger Reith, in der Stadtverwaltung Abteilungsleiter für die Meerbuscher Bürgerbüros. Problematisch sei die Abwicklung dennoch nicht. „Die Anforderungen ähneln sehr dem Prozedere bei Wahlen“, so Reith. Ein wichtiger Unterschied: Die Stimmberechtigten erhalten keine „Wahlbenachrichtigung“.

Wer im Bürgerbüro seine Unterschrift leisten will, muss sich ausweisen, dann wird im Wählerverzeichnis nachgeprüft, ob er stimmberechtigt ist. „Damit stellen wir sofort sicher, dass wir am Ende der Auslegungsfrist ein feststehendes amtliches Ergebnis haben.“ Wer ähnlich wie bei der Briefwahl von Zuhause aus seine Unterschrift leisten möchte, muss einen so genannten „Eintragungsschein“ beantragen. Das wiederum ist nur schriftlich möglich.

Daneben hat die Initiative die Möglichkeit, freie Unterschriftslisten auszulegen. Wer hier für „G9“ abstimmen möchte, hat dazu sogar bis zum 4. Januar 2018 Zeit. Bis zu diesem Stichtag müssen die Unterschriftenlisten bei der Stadtverwaltung zur Prüfung eingereicht werden. „Wir checken dann, ob alle Unterzeichner auch stimmberechtigt sind und wir stellen sicher, dass keine doppelten Unterschriften gezählt werden“, erklärt Holger Reith.

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Landesweit sind 1,06 Millionen Stimmen nötig, damit das Volksbegehren erfolgreich ist; die Initiative muss also mindestens acht Prozent der stimmberechtigten Bevölkerung im Lande mobilisieren. Ist das gelungen, stimmt der Landtag über das Begehren ab. Sollten die Politiker ablehnen, kann die Initiative gemäß Gesetz einen Volksentscheid beantragen.

Für die Belegschaft des städtischen Wahlamtes ist das Volksbegehren in diesem Jahr trotz des organisatorischen Aufwandes wohl nur ein Aufgalopp für größere Aufgaben. 2017 ist ein Wahljahr:

Am 14. Mai finden in NRW die Landtagswahlen statt, am 24. September wird der Bundestag gewählt.

(StadtSpiegel)