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: Erschwernisbeiträge sind rechtmäßig

: Erschwernisbeiträge sind rechtmäßig

Die Erhebung von Beiträgen von Grundstückseigentümern für Erschwernisse an Gewässern durch den Wasser- und Bodenverband der Mittleren Niers hat bei vielen Betroffenen zu Unmut geführt.

Zahlreiche Presseartikel und Medienberichte beschäftigten sich unter anderem mit der Frage, ob der Graben im Bereich des Grünen Weges in Anrath, ein Fließgewässer ist oder nicht.

Nach einer mehr als zweistündigen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, hat dieses am 24. Juli entschieden, dass die Veranlagung von Gewässeranliegern zu Erschwernisbeiträgen rechtmäßig ist. Gegenstand der Verfahren waren die Beitragsbescheide verschiedener Mitglieder über Erschwernisse an Gewässern für das Jahr 2016 und 2017. Das Gericht hat alle Klagen, die nicht bereits von den Klägern selber zurückgenommen worden waren, abgewiesen und damit das Vorgehen des Verbandes als rechtmäßig bestätigt.

„Insbesondere die immer wieder von Mitgliedern gerügte Praxis, die Länge der Hindernisse über Luftbilder zu bemessen, wurde vom Gericht als ausdrücklich zulässig angesehen. Auch die Berechnung der Beitragssätze ist vom Gericht nun nicht mehr bemängelt worden,“ erläutert Dr. Dagmar Spona, Bereichsleiterin Verwaltung, die den Verband auch als Syndikusanwältin vor Gericht vertreten hat.

„Das Gericht hat sich ausführlich mit allen von den Klägern vorgebrachten Argumenten auseinander gesetzt und sich die Entscheidung ersichtlich nicht leicht gemacht. Dabei wurde auch die Frage erörtert und entschieden, ob es sich bei dem Graben um ein Gewässer handelt,“ ergänzt Peter Joppen, Vorstandsvorsitzender des Verbandes.

„Mit dem in Kürze – das Gericht hat Ende August in Aussicht gestellt – vorliegenden, ausführlich begründeten Urteil wird der Verband nun ein Dokument in Händen halten, das die schon bisher vom Verband vertretene Rechtsauffassung in allen Punkten stützt“ erklärt Dr. Spona.

„Wir hoffen, dass nun wieder Ruhe unter den Mitgliedern einkehrt, damit sich der Verband wieder ausschließlich dem Tagesgeschäft zuwenden kann.“ schließt Peter Joppen.