1. Willich

Zwischen Alt-Willich und Schiefbahn entsteht Wohnraum.

Thema bezahlbarer Wohnraum : Bezahlbarer Wohnraum in Willich

Zwischen Alt-Willich und Schiefbahn liegt der kleine Willicher „Stadtteil“ Bertz. Dort auf einem bisher unbebauten Grundstück an der Zollstraße wird nun bald dringend benötigter bezahlbarer Wohnraum entstehen. Das teilt der zuständige SPD-Wahlkreisbetreuer Lukas Maaßen mit.

Dass Wohnungen in Willich Mangelware sind, bestätigte erst vor Kurzem eine entsprechende Analyse. Demnach fehlen aktuell 470 Wohneinheiten. Deshalb beauftragte der Stadtrat zum Haushalt 2023 die Verwaltung mit dem Verkauf des Grundstücks, dass sich bisher als Grünfläche in städtischem Eigentum befand. Ziel war die Veräußerung an einen Investor zum Bodenrichtwert mit der Auflage, dort öffentlich geförderten, also bezahlbaren Wohnraum zu errichten. „Allerdings gab es zuvor noch einige Fragen zu klären, denn auf dem Grundstück wurde bis Mitte des letzten Jahrhunderts eine Hausmülldeponie betrieben. Deshalb musste zunächst eine Abfrage beim Kreis Viersen hinsichtlich der Belastungen erfolgen“, weiß Maaßen zu berichten.

Anschließend wurde das Grundstück an der Zollstraße in das Altlastenkataster des Kreises Viersen aufgenommen. Bevor die Veräußerung stattfinden konnte, musste zudem eine Bodenuntersuchung auf Kosten der Stadt Willich stattfinden. „Denn ein Investor muss natürlich wissen, welche Kosten beim Aushub und bei der Entsorgung auf ihn zukommen. Entsprechend schmälert sich auch der Verkaufspreis“, so Maaßen. Schließlich übertrug die Stadt das Grundstück vor Kurzem im Rahmen eines Tauschs an die Grundstücksgesellschaft (GSG). Aus dem der GSG vorliegenden Gutachten geht hervor, dass im geplanten Bebauungsbereich der Boden nicht belastet ist. Allerdings gibt es Bereiche, die durch die frühere Müllkippe eine Belastung aufweisen. Diese Flächen sollen jedoch nicht bebaut werden.

Wie Maaßen weiter mitteilt, soll auf dem Grundstück unter anderem ein Mehrparteienhaus für kleine Familien entstehen. Konkret geplant ist ein 5-Familienhaus und ein Einfamilienhaus. Das 5-Familienhaus wird über vier Wohnungen mit zwei Zimmern, Küche, Diele und Badezimmer sowie über eine Wohnung mit drei Zimmern, Küche, Diele und Bad verfügen. Der Wohnraum wird nach dem 1. Förderweg öffentlich gefördert sein. Das bedeutet, dass Menschen mit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) hier wohnen können.