Jetzt die neue Befreiung für das Jahr 2015 bei der Krankenkasse beantragen: Zuzahlung für Medikamente

Jetzt die neue Befreiung für das Jahr 2015 bei der Krankenkasse beantragen : Zuzahlung für Medikamente

Bei bestimmten Gesundheitsleistungen, darunter die Arzneimittelabgabe, ist eine Zuzahlung der Patienten gesetzlich vorgesehen. Die Apotheker im Kreis Viersen informieren über die Möglichkeiten einer Zuzahlungsbefreiung und geben Unterstützung durch die Ausstellung von Quittungen und Sammelbelegen.

„Grundsätzlich müssen alle volljährigen Patienten bei Arzneimitteln, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden, zuzahlen,“ erläutert Dr. Joachim Kresken, Pressesprecher der Apotheker im Kreis Viersen. „Erst nach Erreichen der Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens bzw. einem Prozent bei chronisch kranken Patienten können sich Versicherte von den Zuzahlungen befreien lassen“, so Dr. Joachim Kresken.

Die Patienten müssen dazu einen entsprechenden Antrag bei ihrer jeweiligen Krankenkasse stellen. Dies ist bereits zu Jahresbeginn möglich, wenn sich absehen lässt, dass die Belastungsgrenze im Kalenderjahr erreicht wird.

Kinder und Jugendliche sind dagegen bis zu ihrem 18. Geburtstag grundsätzlich von der gesetzlichen Zuzahlung zu Arzneimitteln befreit.

„Es ist zu beachten, dass die Bescheinigung über eine Zuzahlungsbefreiung jeweils nur für ein Kalenderjahr gilt. Eine bisher geltende Zuzahlungsbefreiung muss daher für 2015 neu beantragt werden“, so Dr. Joachim Kresken.

Alle gesetzlich Krankenversicherten können mit dem Zuzahlungsrechner auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de ermitteln, wie hoch ihre jährliche Belastungsgrenze für Zuzahlungen ist. Übersteigt der Eigenanteil für Rezeptgebühren etc. diesen Betrag, kann bei der Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragt werden.

Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Arzneimittelzuzahlungen einzuziehen und an die Krankenkassen weiterzuleiten, wenn vom verordnenden Arzt kein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient keine entsprechende Bescheinigung seiner Krankenkasse in der Apotheke vorlegen kann.

Bei Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf 10 Prozent des Preises, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro. Beträgt der Preis eines Arzneimittels weniger als 5 Euro, sinkt auch die Zuzahlung auf diesen Betrag.

Quittungen über Zuzahlungen stellen Apotheken aus. „Wir unterstützen unsere Kunden und Patienten bei der Beantragung der Zuzahlungsbefreiung, in dem wir Quittungen über Zuzahlungen ausstellen – einzeln oder als Sammelbeleg für ein Jahr, so Dr. Joachim Kresken.

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Pro Jahr summieren sich die Zuzahlungen für Arzneimittel in ganz Deutschland auf rund zwei Milliarden Euro.

Derzeit sind 7,5 Millionen Patienten bei ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreit. Davon sieben Millionen Menschen, die an chronischen Erkrankungen leiden.

(Report Anzeigenblatt)