1. Viersen

Kreis Viersen: Verordnung zum Schutz freilebender Katzen erlassen

Zum Schutz der Katzen : Kastrationspflicht im Kreis

Tierschutzvereine im Kreis freuen sich: Im aktuellen Amtsblatt wurde die neue Verordnung zum Schutz freilebender Katzen bekannt gegeben, die neben der Kastrastionspflicht auch die Registrierung von Freigängern vorschreibt.

. Auch der Tierschutzverein Notfelle Niederrhein hat lange für die Kastrationspflicht von Freigänger-Katzen im Kreis Viersen gekämpft. Im März 2021 hatte der Verein auch eine Petition dafür gestartet und bekam innerhalb von zehn Monaten mehr als 5.000 Unterschriften zusammen. „Vielleicht hat das ja schon was bewirkt bei der Politik“, freut sich Tanja Kawaters vom Vorstand des Vereins Notfelle Niederrhein. „Endlich wurde jetzt die Verordnung erlassen, die sehr durchdacht ist, und unsere tägliche Arbeit und auch Überzeugungsarbeit erheblich erleichtert.“

Jetzt müssen nach dem neuen Erlass Halter von Katzen, die ihren Vierbeinern unkontrollierten Freigang gewähren, diese zuvor kastrieren, aber auch kennzeichnen und sogar registrieren lassen. Sonst können Geldbußen von bis zu 1.000 Euro fällig werden. Die Verordnung soll dem Schutz von freilebenden Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden dienen.

„Im Kreis Viersen leben geschätzt 10.000 verwilderte Hauskatzen. Und die Tiere vermehren sich schneller, als der Verein arbeiten kann“, erklärt Tanja Kawaters. Nach drei Jahren kann aus einem Katzenpaar bereits eine Population von rund 400 Tieren erwachsen. Eine hohe Populationsdichte der Tiere sorge für erhebliches Tierleiden unter den Katzen: Sie leiden Hunger, haben Krankheiten und vermehren sich ungehindert weiter, was zu immer mehr Leid führt. Mit einer Kastration kann der Kreislauf unterbrochen werden.

Die ehrenamtlichen Tierschützer von „Notfelle Niederrhein“ fangen die wilden Katzen ein und lassen sie kastrieren, füttern sie und versorgen sie medizinisch. Kawaters: „415 Tiere konnten wir als Verein 2021 kastrieren lassen. Da waren wir am Limit, was wir mit Spenden und Fördergeldern leisten können.“

„Wir helfen auch auf Höfen, Futterstellen oder Ställen bei der Kastration. Da, wo es keine richtigen Halter gibt, kümmern wir uns“, berichtet Kawaters weiters. Und die neue Verordnung gebe auch dabei mehr rechtliche Sicherheit, das sei wichtig. „Wenn das aufgegriffene Tier dann doch einen Besitzer hatte, dann konnte man uns bislang Sachbeschädigung vorwerfen.“ Und auch dass man nun per Verordnung freien Zugang zu Grundstücken bekommt, um das man sonst kämpfen musste, das sei mega.

Die Kastrationskosten liegen bei Katern zwischen 60 und 100 Euro, bei Katzen zwischen 100 und 180 Euro.