VW, Software-Updates und ein Eigentor
Im so genannten Dieselskandal hat sich der Fokus der Verfahren inzwischen gegen die Hersteller, im vorliegenden Fall gegen die Volkswagen-AG verlagert. Dies ist noch nicht höchstrichterlich geklärt, eine Vielzahl von Land- und Oberlandesgerichten geht aber davon aus, dass Käufer der mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehenen Fahrzeuge den Hersteller zur Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs verklagen können.