Eigener Internetauftritt — was beachten?

Eigener Internetauftritt — was beachten?

Ob Online-Shop, privater Blog oder Fan-Seite — heutzutage gibt es für jedes Thema und jeden Bereich eine Homepage. Laut denic.de waren Ende Januar circa 16 Millionen .de-Domains registriert.

Dazu kommen natürlich noch jene deutschen Websites, die unter anderen Domains wie zum Beispiel .com oder .net registriert sind. Schätzungsweise sind dies noch einmal 4 Millionen. Diese hohe Zahl ist kein Wunder, denn nie war es so einfach, seinen eigenen Internetauftritt auf die Beine zu stellen. Trotzdem gibt es zu Beginn einiges zu beachten.

Bevor man mit der eigenen Seite so richtig loslegen kann, sollte man sich einen einzigartigen Namen überlegen, der die Themen der Website repräsentiert und potentielle Leser neugierig macht. Hat man sich für einen Namen entschieden, sollte man sich zeitnah eine Domain sichern. Natürlich kann es vorkommen, dass der Wunschname mit einer .de-Endung bereits vergriffen ist, was bei bereits 16 Millionen registrierten .de-Websites kein Zufall ist. Wer dennoch nicht auf seinen Wunschnamen verzichten möchte, kann sich nach Alternativen zu .de-Domains umschauen, wie dieser Artikel erklärt. Hat man sich für eine Domain entschieden, geht es weiter mit der Gestaltung der Seite.

Die eigene Website ist am Anfang noch ein unbeschriebenes Blatt. Hier gilt es nun, ein Layout zu erstellen, das gleichzeitig die Inhalte der Seite repräsentiert, übersichtlich und leicht zu handhaben ist und die Leser zum Verweilen einlädt. Wer seine Homepage über kostenlose Anbieter wie blogger.com oder über die Basis-Version von wordpress.de hostet, hat dort oft die Möglichkeit, sich für eine kostenlose Design-Vorlage zu entscheiden. Hierfür benötigt man selbst keine HTML-Kenntnisse — allerdings ist das Layout nicht einzigartig, da diese Vorlagen vielen Nutzer zur Verfügung stehen. Wer seine persönliche Note in das Design der Seite einfließen lassen möchte und sich selbst nicht mit der Gestaltung von Webseiten auskennt, kann einen Grafiker beauftragen, der dann eine Website nach den persönlichen Wünschen erstellt.

Als nächstes sollten Website-Betreiber herausfinden, ob sie verpflichtet sind, auf ihrer Homepage ein Impressum zu führen. Immerhin unterliegen circa 90 Prozent aller Blogs und Websites der Impressumspflicht. Wer dagegen verstößt, riskiert hohe Abmahnstrafen. Dabei ist es ganz einfach, dem zu entgehen. Nach § 5 des Telemediengesetzes (TMG) müssen Websites ein Impressum besitzen, wenn ihre Inhalte, Waren oder Leistungen auf der Seite gegen Entgelt angeboten werden. Außerdem gilt nach § 55 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV), dass Seiten, auf denen regelmäßig journalistisch-redaktionelle Inhalte verfasst werden, die zur Meinungsbildung beitragen, ebenfalls der Impressumspflicht unterliegen. Leider ist dieses Gesetz nicht konkret genug formuliert, um eindeutig einordnen zu können, ob zum Beispiel Blogger in diese Sparte gehören. Daher gilt: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Nur Websites, die rein private und familiäre Inhalte auf ihrem Blog verbreiten, benötigen kein Impressum, jede andere sollte über eines verfügen. Wichtig ist hier, dass das Impressum mit maximal zwei Klicks zu erreichen und schnell zu finden ist. Mehr Informationen zum richtigen Erstellen eines Impressums gibt es hier. Bildrechte: Flickr website medithIT CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten